[268] Tariflänge, die der Tarifberechnung zu gründe gelegte Entfernung zweier Stationen. Sie weicht von der wirklichen Länge vor allem[268] deshalb ab, weil bei der T. Bruchteile des Längenmaßes, z.B. eines Kilometers, zu ganzen Kilometern aufgerundet oder fallen gelassen werden. Abgesehen hiervon wird aus Wettbewerbsgründen der Tarifberechnung mitunter die geringere Länge einer im Wettbewerb stehenden Eisenbahnlinie zu gründe gelegt, anderseits werden bei der T. Zuschläge zu den tatsächlichen Entfernungen gemacht, um eine Entschädigung für schwierige Strecken (starke Steigungen), für kostspielige Bauwerke (Brücken, Tunnel, Verbindungsbahnen) zu gewähren. Vgl. Distanzzuschläge und Virtuelle Länge.