[371] Trinkbrunnen (drinking wells; fontaines d'eau potable; fontane d'aqua potabile) zur Versorgung der Bediensteten sowie der Reisenden mit Trinkwasser werden zufolge behördlicher Vorschriften in allen Bahnhöfen errichtet. Als T. finden Pump- oder Schöpfbrunnen (s. Brunnen), Ausläufe von Wasserleitungen und Zisternen (s.d.) Verwendung. Ihre Lage wird derart gewählt, daß die Brunnen leicht von der Bahn, den Wohnungen, Arbeitsplätzen u.s.w. erreicht werden. Mit Rücksicht darauf erhalten Bahnhöfe zumeist mehrere T. Die TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen empfehlen die Anlage von T. für Reisende auf den Bahnsteigen oder in deren Nähe.