[10] Uferschutzbauten (protections against floods; défenses contre les crues ou les hautes eaux; difese contro le piene) sind Bauwerke, die einen Abbruch der Ufer durch die Angriffe des Wassers verhindern. Sie werden bei stehenden Gewässern und bei fließenden angewandt und den örtlichen Verhältnissen angepaßt hergestellt.
Die Bahnlinien kreuzen in ihrem Zuge zahlreiche Gewässer und folgen oft den Wasserläufen, namentlich dort, wo es Wasserscheiden zu überwinden gibt.
An den Kreuzungsstellen der Wasserläufe sind die Fundamente der Brückenwiderlager und der an die Widerlager anschließende Dammkörper gegen die Angriffe des Wassers, insbesondere des Hochwassers, zu schützen.
Der Schutz des Fundamentmauerwerks erfolgt in der Regel durch Steinwürfe (s.d.), seltener durch Faschinen oder Senkstücke, der Schutz des Dammkörpers durch Pflasterungen, die, je nach der Heftigkeit des zu erwartenden Wasserangriffs, in Zementmörtel oder trocken ausgeführt werden und mindestens 50 cm über Hochwasser reichen sollen. Bei stehenden Gewässern reicht oft die Bepflanzung der Böschungen (s.d. insbesondere die Abb. 210, 211 und 212 des Artikels Böschungen) hin.
An Stelle der natürlichen Steine zu Pflasterungen können auch Kunststeine aus Beton oder an Ort und Stelle ausgeführte durchgehende Betonpflasterungen Anwendung finden.
Gegen heftigen Wasserangriff bieten Stütz- und Futtermauern (s.d.) Schutz.
Dem Schutze gegen Hochwasser ist bei Eisenbahnbauten ein besonderes Augenmerk zu widmen, weil den Gefahren, die dem Bahnbestande und dem Betriebe durch Hochwasser drohen, vorgebeugt werden muß.
Pollak.