[11] Uhrsignal (Zeitsignal), Signal 14 der österreichischen Signalvorschriften, aus 12 Glockenschlägen bestehend, mit der Bedeutung »Uhren richten«. Es ist von jeder Station in der vorgeschriebenen Richtung in dem Augenblick zu geben, in dem auf der Telegraphenlinie das Uhrenzeichen erfolgt; bei Störungen auf der Telegraphenlinie hat jede Station das Uhrenzeichen nach der eigenen Uhr zu geben.
Wegen der telegraphischen Übermittlung des Zeitsignals s. Telegraph, Bd. IX, S. 293.