Untersuchungsgrube

[76] Untersuchungsgrube, Arbeitsgrube, trogförmige Grube zwischen den beiden Schienen eines Gleises, etwa von 0·7–1·0 m Tiefe unter Schienenunterkante, mit Endzugängen durch Treppen (bisweilen auch Rampen), um unter die Eisenbahnfahrzeuge (insbesondere Lokomotiven, Motorwagen, Personenwagen) gelangen und die unterhalb befindlichen Teile nachsehen, reinigen und instandsetzen zu können. U. finden sich regelmäßig in Lokomotivschuppen und Wagenrevisionsschuppen sowie in Werkstätten. Bisweilen hat man sie auch im Freien verwendet, insbesondere solche von Zuglänge in Abstellbahnhöfen.


U. werden in der Regel als aus Ziegel- oder Bruchsteinmauerwerk oder aus Beton gebildete Kasten hergestellt, auf deren Seitenwänden die Schienen befestigt sind (vgl. Bd. VII, S. 215 ff.). Wo die an sich erforderliche, besonders zuverlässige Gründung nicht ausführbar ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, hat man wohl auch ohne eigentliche Gründung die Gruben als in sich haltbare Wannen aus Blechen und Walzeisen oder aus Eisenbeton gebildet. Für behelfsmäßige Herstellung, z.B. im Kriegsbetrieb, kann auch Holz in Frage kommen.

Cauer.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 76.
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