Verordnungsblätter

[124] Verordnungsblätter (Amts- und Anzeigeblätter). Die von Eisenbahnaufsichtsbehörden in regelmäßigen Zeitabschnitten oder nach Bedarf zur Ausgabe gelangenden V. enthalten vor allem Gesetze und Erlässe, die sich auf Eisenbahnangelegenheiten beziehen, sowie vielfach auch Mitteilungen über wichtigere Vorkommnisse im Eisenbahnwesen des betreffenden Staates oder des Auslandes.

In besonderen Beilagen bringen V. vielfach auch Kundmachungen über Einführung, Änderung und Aufhebung von Tarifen, über Tarifbegünstigungen, über direkte Verkehre, über Verfügungen hinsichtlich des Viehverkehrs auf Eisenbahnen u. dgl. In den V. werden meist auch die vorgeschriebenen Verlautbarungen der Bahnen über Tarife, Verkehrsstörungen u. dgl. eingerückt.

In Deutschland erscheinen das Reichsverkehrsblatt, herausgegeben vom Reichsverkehrsministerium; ferner Eisenbahnverordnungsblätter, herausgegeben von den Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums in Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg.

In Österreich besteht das Verordnungsblatt für Eisenbahnen, Schiff- und Luftfahrt, herausgegeben vom Ministerium für Verkehrswesen, ferner das Amtsblatt dieses Ministeriums; in Ungarn das Vasuti és kőzlekedési kőzlöny.

In Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz erfolgen amtliche Verlautbarungen in Eisenbahnsachen in den allgemeinen Gesetz- und Verordnungsblättern.

V. der Eisenbahnverwaltungen sind dazu bestimmt, die Bediensteten derselben einerseits mit allgemeinen Gesetzen und Verordnungen in Eisenbahnsachen sowie anderseits mit den besonderen für den Bereich der in Betracht kommenden Verwaltungen getroffenen Verfügungen bekannt zu machen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 124.
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