[144] Verschiebesignale (Rangiersignale) (shunting signals; signaux de manoeuvre; segnali di manovra) sind die hörbaren und sichtbaren Zeichen, mit denen der Auftrag zur Ausführung oder zum Einstellen von Rangierbewegungen erteilt wird.
Die in den österreichischen Signalvorschriften als Verschubsignale bezeichneten Signale 25 und 26 gehören zu den feststehenden Signalen und haben je nach ihrer Stellung die Bedeutung »Erlaubte Verschiebung« und »Verbot der Verschiebung«.
Als Signalzeichen für erlaubte Verschiebung gelten:
bei Tage: Die Fläche einer viereckigen Scheibe dem Gleis zugewendet oder wagrecht gestellt;
bei Dunkelheit: Je nach Bedarf nach einer oder beiden Fahrrichtungen weißes Licht.
Die Signalzeichen für Verbot der Verschiebung sind:
bei Tage: Die blau-weiße Fläche einer viereckigen Scheibe nach einer oder beiden Fahrrichtungen (die Scheibe ist übereck gestellt);
bei Dunkelheit: Blaues Licht nach einer oder beiden Fahrrichtungen.
Es wird auf diese Weise der Punkt bezeichnet, über den hinaus Verschiebungen nicht stattfinden dürfen, wenn das Signal auf »Verbot der Verschiebung« gestellt ist. Das Signal 26 (Verbot der Verschiebung) wird auch bei Stumpfgleisabschlüssen angewendet.
In der deutschen Signalordnung hat eine ähnliche Bedeutung das Gleissperrsignal (Signal 14), das anzeigt, daß Fahrten über den[144] laterne, die einen wagerechten schwarzen Strich auf kreisförmigem weißen Grunde zeigt. Wo es für notwendig erachtet wird, durch ein Signal zu kennzeichnen, daß die Sperrung des Gleises aufgehoben ist, zeigt die Kastenlaterne in der Fahrrichtung eine rechteckige weiße Scheibe (Signal 12) oder einen schwarzen Strich unter einem Winkel von 45° schräg aufwärts nach rechts auf kreisförmigem weißen Grunde (Signal 14 a). Vgl. Signalwesen, Bd. IX, S. 57.
Ein V. ist auch das auf den vormals preußischhessischen Bahnen eingeführte Ablaufsignal, das in der Regel neben den Berggleisen steht und anzeigt, ob das Abdrücken verboten ist oder ob es langsam oder mäßig schnell erfolgen soll. Es besteht aus einem Mast mit einer schwarzen, weiß geränderten Scheibe und einem weißen, schwarz geränderten drehbaren Balken, der bei Dunkelheit weiß beleuchtet wird. Der wagrecht stehende Balken bedeutet »Halt«, durch den schräg aufwärts nach rechts (unter einem Winkel von 45°) geneigten Balken wird der Befehl »Langsam abdrücken« und durch den senkrecht stehenden Balken der Befehl »Mäßig schnell abdrücken« gegeben. Die Abb. 55 zeigt ein solches Signal.
Zu den V. ist ferner zu rechnen die auf den früheren sächsischen Staatseisenbahnen übliche Räumungsscheibe, durch die die Räumung und Freihaltung bestimmter Gleisstrecken in Bahnhöfen angeordnet wird, wenn fahrplanmäßige Zugfahrten im Bereich dieser Gleise zu erwarten sind (s. Signalwesen, Bd. IX, S. 59).
Auf den englischen Bahnen dienen als V. die sog. shunting signals. Sie bestehen aus kurzen Flügeln mit dem Buchstaben S oder anderen Zeichen und sind an den Masten der Hauptsignale oder als Flügel und Scheiben an besonderen, etwa 3∙5 m hohen Pfosten befestigt.
Die neuen niederländischen Signalvorschriften enthalten ein ähnliches V. wie das vorerwähnte deutsche Gleissperrsignal (Signal 14). Es besteht aus einer Kastenlaterne, die in der einen Stellung ein weißes viereckiges Feld, in der anderen ein schwarzes liegendes Kreuz auf weißem Grunde zeigt. Das erste Signalzeichen heißt: »Rangieren erlaubt«, das zweite »Rangieren verboten«. Abweichend von dem deutschen Signal 14 und dem österreichischen Signal 25 bezeichnet es aber nicht den Punkt, über den hinaus Verschiebungen nicht stattfinden dürfen. Hierzu dienen besondere Signale, die Rangierhaltlaternen. Es sind niedrige Laternen, die Zwergsignale (dwergseinen) genannt werden. Der Befehl »Halt« wird gegeben durch ein orangefarbiges stehendes Kreuz auf weißem Grunde. Dabei wird durch einen Pfeil kenntlich gemacht, zu welchem Gleis das Signal gehört. Die Erlaubnis zum Rangieren wird durch ein weißes Feld der Laterne angezeigt. Diese Rangierlaternen, von denen noch einige weitere Formen vorkommen, stehen in Abhängigkeit mit den Hauptsignalen. Neben diesen Rangierlaternen sind noch Rangierpfosten (rangeerseinpaalen) vorgesehen, die innerhalb des Bahnhofes Rangierfahrten, z.B. Lokomotivfahrten regeln. Bei Fahrtstellung sind die zu der Fahrstraße gehörenden Weichen festgelegt.
Zur Regelung des eigentlichen Verschiebe-(Rangier-) Dienstes sind außer den festen Signalen in der deutschen Signalordnung die Rangiersignale, in den österreichischen Signalvorschriften die Signale für den Verschubdienst vorgesehen. Die Rangiersignale werden auf den deutschen Bahnen von dem Rangierleiter mit der Mundpfeife oder dem Horn und gleichzeitig mit dem Arm gegeben. Die damit auszudrückenden Signalbegriffe sind »Vorziehen«, »Zurückdrücken«, »Abstoßen« und »Halt«. Dafür gelten folgende Signalzeichen:
Vorziehen:
a) mit der Mundpfeife oder dem Horn. Ein langer Ton b) mit dem Arm, bei Tage: Senkrechte Bewegung des Armes von[145] oben nach unten; bei Dunkelheit: Senkrechte Bewegung der Handlaterne von oben nach unten.
Zurückdrücken:
a) mit der Mundpfeife oder dem Horn. Zwei mäßig lange Töne ; b) mit dem Arm, bei Tage: Langsame wagrechte Bewegung des Armes hin und her; bei Dunkelheit: Langsame wagrechte Bewegung der Handlaterne hin und her.
Abstoßen:
a) mit der Mundpfeife oder dem Horn. Zwei lange und ein kurzer Ton ∪ b) mit dem Arm, bei Tage: Zweimal eine wagrechte Bewegung des Armes vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung; bei Dunkelheit: Zweimal eine wagrechte Bewegung der Handlaterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung.
Halt:
a) mit der Mundpfeife oder dem Horn. Drei kurze Töne schnell hintereinander ∪ ∪ ∪; b) mit dem Arm, bei Tage: Kreisförmige Bewegung des Armes; bei Dunkelheit: Kreisförmige Bewegung der Handlaterne.
»Vorziehen« heißt: die Lokomotive soll ziehen, »Zurückdrücken« heißt: Die Lokomotive soll schieben. »Abstoßen« heißt: Die Lokomotive soll anfahren, um Wagen abzustoßen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Lokomotive mit dem Tender oder mit dem Schornstein an den zu bewegenden Wagen steht.
Auf den österreichischen Bahnen gibt es 4 Signale für den Verschubdienst:
»Vorwärts« (Rauchfang der Lokomotive vorn). Ein langer Ton mit der Mundpfeife, nebstdem bei Tage: Senkrechtes Auf- und Abwärtsbewegen der (roten) Signalfahne; bei Dunkelheit: Senkrechtes Auf- und Abwärtsbewegen der Signallaterne mit weißem Licht.
»Rückwärts« (Rauchfang der Lokomotive hinten). Zwei kurze Töne mit der Mundpfeife, nebstdem bei Tage: Wagrechte Bewegung der (roten) Signalfahne hin und her; bei Dunkelheit: Wagrechte Bewegung der Signallaternen mit weißem Licht hin und her.
»Langsam«. Mehrere lange Töne mit der Mundpfeife, nebstdem bei Tage: Ruhiges Halten der (roten) Signalfahne mit schräg abwärts geneigtem Arm; bei Dunkelheit: Hochhalten der Signallaterne mit weißem Licht.
»Halt«. Mehrere kurze Töne mit der Mundpfeife, nebstdem bei Tage: Schwingen der entfalteten Signalfahne im Kreise; bei Dunkelheit: Schwingen der Signallaterne mit weißem Licht im Kreise.
Für den Begriff »Vorwärts« und »Rückwärts« ist die Stellung der Lokomotive und bei Motorwagen der jeweilige Stand des Führers allein maßgebend ohne Rücksicht darauf, ob sie ziehen oder schieben oder beides gleichzeitig vollführen oder allein verkehren.
Hoogen.
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