Wagenladung

[249] Wagenladung, tariftechnischer Begriff, mit dem zum Ausdruck gebracht wird, daß das aufgegebene Gut die Tragkraft eines Normalwagens voll ausnutzt oder daß die Frachtzahlung für die volle Tragkraft eines solchen Wagens erfolgt.

Als halbe W. bezeichnet man Gütermengen, die die Tragkraft eines Normalwagens zur Hälfte ausnutzen oder bei denen die Frachtberechnung für die halbe Tragkraft eines solchen Wagens erfolgt (s. Gütertarife).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 249.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: