Wagenschieber

[250] Wagenschieber (pinch bar; pousse-wagons; trave per spingicarri). Vorrichtungen zur Erleichterung des mit Menschenkraft erfolgenden Verschiebens von Eisenbahnwagen.

Der einfachste W. ist das geißfußförmige Hebeeisen (Brechstange, Beißer) mit oder ohne Holzgriff. Das keilförmig gestaltete eine Ende des Hebeeisens wird in der Fahrtrichtung hinter dem Wagen unter das Rad gesetzt und das freie Ende niedergedrückt. Dadurch wird das Rad in Bewegung gesetzt.

Größere Vollkommenheit besitzen der Stafford-Munsonsche W., der Schugsche Gelenkbrecher und insbesondere die neueren Ausführungen der W. nach Bauart Büssing (Braunschweig) und nach Bauart Rosenbaum (Gelsenkirchen). Diese W. sind dadurch gekennzeichnet, daß das Brecheisen mittels Gelenkbolzen in einem sattelartigen Schuh gelagert ist, der unten den Schienenkopf umfaßt und dem Brecheisen als Stütze dient. Hierdurch wird die Fortbewegung des Wagens mit geringerem Kraftaufwand ermöglicht.

Bei den Büssingschen W. (Abb. 100) enthält der aus zähem Holz ausgeführte Handhebel B in seinem Vorderteil die Druckrolle E, auf welcher der um F drehbare Lasthebel C ruht. Der Handhebel ist auf einem Bolzen drehbar gelagert. Der Schuh A wird durch seitliche Krampen von geringer Höhe auf der Schiene geführt.

Bei der Verwendung wird der W. in der Bewegungsrichtung hinter dem Wagen auf die linke oder rechte Schiene gesetzt und unter das Rad geschoben (Stellung nach Abb. 100); dann drückt man den Hebel B nach abwärts, wobei durch die Rolle E der Lasthebel gehoben und dessen verzahnte Angriffsfläche G gegen das Rad gedrückt wird, um es in Drehung zu versetzen (Stellung nach Abb. 101). Der W. ist leicht zu handhaben; sein Gewicht beträgt 10 kg und kann bei jeder Gleislage und auch bei Bremswagen angewendet werden, deren [250] Bremsen sich bis auf das zulässige Maß von 130 mm der Schiene nähern. Ähnlich ist der W. von Rosenbaum. Der Lasthebel ist jedoch so angeordnet, daß er bei der Drehung des Wagenrads zugleich nach vorwärts geschoben wird.

Die vorbesprochenen W. werden sämtlich mit den Wagen nicht verbunden; der W. von Saint Martin wird am Wagen festgemacht. Er besteht aus einer kräftigen eisernen Stütze, die an ihrem Ende mit einem Schuh versehen ist, einer mit dieser Stütze gleichlaufend geführten Stange und einem Handhebel. Der obere Teil der Stange wird durch Schraube und Handrad fest mit der Kopfschwelle des fortzubewegenden Wagens verbunden. Der Schuh ist mit Schneiden oder Sperrzähnen versehen; diese umfassen den Schienenkopf. Die Schneiden oder Zähne gestatten ein Nachziehen des Schuhs nach den Wagen, wirken aber bei einer Bewegung im entgegengesetzten Sinn als Sperrwerk und klemmen den Schuh an der Schiene fest. Das Gewicht des Hebels beträgt 17 kg. Seine Wirkungsweise ist folgende. Durch Abwärtsbewegen des Hebels wird die Stange gegen die Stütze nach außen verschoben; da sich der Schuh gegen die Schiene preßt, wird der Wagen fortbewegt. Ist der Hebel an der tiefsten Stelle angelangt, so zieht der bewegte Wagen den ganzen W. nach sich, der Schuh löst sich und der Hebel kann wieder nach auswärts bewegt werden (s. Gén. civ. 1892, S. 434).

Abb. 100.
Abb. 100.
Abb. 101.
Abb. 101.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 250-251.
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