Weichenturm

[318] Weichenturm (Stellwerkturm) ist ein Stellwerkhaus (s.d.), dessen Fußboden zur Erreichung einer guten Übersicht über den Stellwerkbezirk höher gelegt ist, als die Unterbringung der Spannwerke oder sonstiger Einrichtungen es erfordert. Eine vielfach übliche Ausführungsform ist die, bei der der Fußboden etwa 4 m über Schienenoberkante liegt.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 318.
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