Zentralbahnhof

[476] Zentralbahnhof, Bezeichnung für den Hauptbahnhof, d.h. den bedeutendsten Personenbahnhof in einer großen Stadt, in den möglichst alle Bahnlinien eingeführt sind, die zu dieser Stadt hinlaufen und auf dem tunlich alle Personenzüge, die den Verkehr der Stadt vermitteln, entweder beginnen bzw. enden, oder anhalten, während die übrigen Bahnhöfe in der Regel, sei es nur von einem Teil der Züge berührt, sei es von gewissen Zügen ohne Halt durchfahren werden. Ein Z. erleichtert im allgemeinen die Verkehrsgestaltung in einer Großstadt und den Übergang der Züge und der umsteigenden Reisenden von Bahnlinie zu Bahnlinie. Anlage eines Z. ist indessen für die größten Städte (Riesenstädte, Weltstädte) zu widerraten, weil bei zu großer Verkehrshäufung sowohl für den Eisenbahnbetrieb und Verkehr, wie für den städtischen Verkehr unüberwindliche Schwierigkeiten entstehen müssen. Der Z. in Neuyork (Bahnhof der Zentralbahn) ist kein Z. im Sinne vorstehender Ausführungen, ebensowenig der Z. in London. – Ein Z. kann an einer Stadtbahn liegen oder durch zwei oder mehrere Bahnhöfe einer Stadtbahn ersetzt werden, die damit die Rolle eines Z. übernimmt.

Literatur: Cauer, Personenbahnhöfe 1913, Seite 114 ff. – Oder, Anordnung der Bahnhöfe, Hdb. d. Ing. W. fünfter Teil, IV. Bd., 2te Abteilung, 1914 S. 460 ff.

Cauer.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 476.
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