[535] Zwischenstation (intermediate station; station intermédiaire; stazione intermedia), vom Gesichtspunkt der baulichen Anlage ist jede zwischen den Endpunkten einer Bahnlinie liegende Station ohne Abzweigungen und Anschlüsse (s. § 36 der TV.)
Vom Standpunkte des Personen- und Güterverkehrs, alle zwischen der Abfahrts- und der Zielstation, oder der Aufgabs- und Bestimmungsstation gelegenen Stationen.[535]