Bapst, Valentin [und Ernst Vögelin.] Valentin Bapst hatte schon um 1530 in Leipzig Garngeschäfte betrieben und wurde 1541 als Buchdrucker Leipziger Bürger, er druckte 1541-1559. Im Jahre 1557 heiratete Anna, eine Tochter Bapsts, den 1528 in Konstanz geborenen M. Ernst Vögelin, der sich 1559 als Bürger einschreiben ließ und die Druckerei und Buchhandlung seines Schwiegervaters in Gemeinschaft mit dessen Erben übernahm. 1574 bezw. 76 kaufte Vögelin seinen Schwägern ihren Geschäftsanteil ab, reformierte von Grund auf die Druckerei und brachte sie bald zu solcher Höhe, daß man ihn in der Geschichte den sächsischen Aldus nennt. Als Druckerzeichen benutzte er einesteils die Stiftslade, andernteils ein Kruzifix, das vom Tode, der Welt und der Schlange gestützt wurde. Schönheit, Korrektheit des Drucks, sowie Güte des Papieres zeichnen seine zahlreichen Drucke aus. Unter seinen Autoren sind zu nennen G. Fabricius, G. Bersmann, N. Reusner, V. Strigel u. a., mit meistens philosophischen und theologischen Werken, sowie Schulbüchern. Seine Druckerthätigkeit währte anscheinend von 1559-78. Er besaß aber auch eine ausgedehnte Buchhandlung, für die er 1576 für 1550 Gulden Bücher von der Frankfurter Messe bezog. Das Jahr 1576 sah ihn wegen seines Glaubens flüchten, er wandte sich nach Heidelberg. Seine Druckerei und Buchhandlung wurde von seinen Gläubigern mit Beschlag belegt. Mannigfache Streitigkeiten, der Erlaß eines Mandats, das Vögelin und seine Kinder des Landes verwies, die Einmischung des Leipziger Bürgermeisters Rauscher vereitelten die Aushändigung seines Eigentums. Der 1576 erfolgte Tod Rauschers brachte Vögelin einen Teil seines Vermögens wieder. Seine Söhne, Gotthard, Phillip und Valentin führten gemeinschaftlich das Geschäft unter der Firma Vögelins Erben fort bis 1599, Valentin Vögelin weiter allein bis 1604, in welchem Jahre er seinem Vater, der bis 1590, seinem Todesjahr, als Landschreiber von Neustadt a. H. fungierte, nach Heidelberg nachzog.
Quellen: Archiv f. Geschichte des Buchh. (Kirchhoff) namentlich in Bd. XIII, XVI, XVII Ausführliches.