[815] Rhau, G. Der Wittenberger Buchdrucker Georg Rhau stammte aus Eisfeld in Thüringen, wo er 1488 geboren wurde. 1508 finden wir ihn in Erfurt, 1512 in Wittenberg eingetragen; anscheinend war er ein Verwandter ⇒ Grunenbergs, der ihn offenbar später auch nach sich zog. 1518 wurde Rhau an der Leipziger Hochschule immatrikuliert und leitet im folgenden Jahre als Thomaskantor die Choraufführungen bei der berühmten Disputation zwischen Eck einerseits und Karlstadt und Luther anderseits. 1520 geht er als Ludimagister nach Eisleben, bald darauf siedelte er nach Wittenberg über.
Johannes Grunenberg in Wittenberg, welcher im Jahre 1529 starb, scheint sich 1525 aus diesem Jahre kennt man noch drei Drucke von ihm vom Geschäft zurückgezogen zu haben. Georg Rhau erscheint zugleich zum erstenmal als Drucker (vergl. Panzer Annalen II, 2666 und 2678). Ob Rhau schon früher als Drucker in einem andern Orte tätig war, ist bis jetzt nicht nachgewiesen. Wenn man indes einem Briefe des Hildburghausener Schulmeisters Ditrich vom 23. 8. 1523 Glauben schenken will, so hat Rhau sich schon früher als Drucker betätigt. Ditrich schreibt nämlich, Rhau habe schon selbst mehrere treffliche Elementarbücher verfaßt und gedruckt. Kettnern erwähnt folgende eigene Schrift Rhaus »Euchiridion utriusque Musicae practicae Wittebergae 1532« und er schreibt dann weiter »Es hat die Stadt und das Rathaus nicht allein einen klugen Ratsherrn, sondern auch die Akademie und gelehrte Welt einen sehr nützlichen Mann an ihm gehabt, weil er zugleich ein Buchdrucker gewesen und die ersten Schriften aus seiner Offizin zum Druck befördert hat«.
Von besonderem Interesse ist Rhaus Geschäftsverkehr mit seinem Schwager, dem Magister Stephan Roth zu Zwickau, dessen literarisch-buchhändlerische Bedeutung Lic. Dr. Buchwald (im Archiv f. Gesch. d. Buchhandels Bd. 16) eingehend geschildert hat. Rhau unterhielt eine rührige Korrespondenz mit seinem Schwager, der ihm eine große Reihe Druckaufträge verschaffte. Rhau wird öfter auch als theologischer Schriftsteller genannt. Buchwald sagt dazu, daß[815] Rhaus »Schriftstellerei über theologische Gegenstände« weniger auf Selbständigkeit Anspruch erheben darf, sondern vielmehr dem Gebiete kompilatorischen Verfahrens zuzuweisen ist.
Quellen: J. Joachim im Centralblatt für Bibliothekswesen 1904; Kettnern, Histor. Nachricht von Wittenberger Ratskollegen, Wolfenbüttel 1734; Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 28 (Eitner); Archiv f. Geschichte d. deutsch. Buchhandels Bd. 16 u. 19 (Buchwald); Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel 1904 (Clemen).