... zwar ihrerseits keine »Wirtschaftsgemeinschaften« sind, d.h.: deren Organe nicht durch eigene Mitarbeit oder durch konkrete Anordnungen, Gebote und ... ... den Grad der Wahlverwandtschaft konkreter Strukturformen des Gemeinschaftshandelns mit konkreten Wirtschaftsformen aussagen, d.h. darüber: ob und wie stark sie sich gegenseitig in ihrem Bestande begünstigen ...
... h. Zurechnung zum Hause und zur Sippe des Vaters, und Mutterfolge, d.h. Zurechnung zum Hause und zur Sippe der Mutter, Vaterhausgewalt, d.h. Gewalt des Manneshauses, und Mutterhausgewalt, d.h. Gewalt der Hausgemeinschaft der Frau, bestehen dann nebeneinander für verschiedene Personen ...
... wie man zu sagen pflegt, »unabhängigen«, d.h. vermögenden Leuten, Rentnern vor allem, geführt werden. Oder aber ihre Führung ... ... auch für die sogenannten »politischen« Verwaltungsbeamten, soweit nicht die »Staatsräson«, d.h. die Lebensinteressen der herrschenden Ordnung, in Frage stehen. Sine ... ... : ihr untergeordnet) würde. Eine »organische«, d.h. eine orientalisch-ägyptische Gesellschaftsgliederung, aber im Gegensatz zu ...
§ 6. Die Auflösung der Hausgemeinschaft: Aenderungen ihrer funktionellen Stellung und zunehmende »Rechenhaftigkeit ... ... unter ökonomischen Einflüssen auch wandelbar, aber (wie namentlich die modernen Arbeiten Serings u. A. gezeigt haben) schlechterdings nicht rein ökonomisch, vollends aber nicht aus den heutigen ...
... dann nur »negative Politik« treiben, d.h. den Verwaltungsleitern wie eine feindliche Macht gegenüberstehen, von ihnen als solche mit ... ... solange sie Erfolg haben. Stets beherrscht das »Prinzip der kleinen Zahl«, d.h. die überlegene politische Manövrierfähigkeit kleiner führender Gruppen, das politische Handeln. Dieser ...