... auf eigene frühere Aeußerungen und vor allem auf die bekannten Arbeiten von H. Rickert beziehen. Es wäre unmöglich, das hier nochmals vorzutragen. Es sei ... ... so handgreiflich beweisen, daß sein Tun nicht nur sozial »nutzlos« sei, d.h. daß es keinen Erfolg für die Aenderung der äußeren ...
... daran anschließend den Versuch machen, die Utopie einer »kapitalistischen«, d.h. allein durch das Verwertungsinteresse privater Kapitalien beherrschten Kultur zu zeichnen. ... ... es sich um reines Gedankenspiel oder um eine wissenschaftlich fruchtbare Begriffsbildung handelt, kann a priori niemals entschieden werden; es gibt auch hier nur einen Maßstab: ...
... 11 1917. (D.H.) 12 1918. (D.H.) 13 Vom 3. Januar 1896. (D.H.) 14 Siehe auch unten im Text S. 471. (D.H.) 15 ...
... – später – in gesonderten beliehenen Wirtschaften; e) Teilnahme an der Beratung des Herrn; f) vorzugsweise Verwendung bei ... ... . Traditional : 1. Hörige Dienstleute des Königs: pueri regis oder p. aulici (vermutlich auch die Adelschalke in Bayern), zuweilen Antrustionen. ... ... zur Uebernahme von Lehen. Kriegerstände. A. Gemeinfreie . 1. Charismatische Krieger genossen ...
... typisch: Arbeiter in ihren verschiedenen qualitativ besonderten Arten: a) gelernte, b) angelernte, c) ungelernte. Dazwischen ... ... » Mittelklassen « die selbständigen Bauern und Handwerker. Ferner sehr oft: a) Beamte (öffentliche und private), b) die unter I f ...
... von uns festgehaltenen Sinn. Es ist bei Vergleichung von c. 12 l. IV dieser Statuten mit den alten Statutenredaktionen (Stat. Perae 207) offensichtlich ... ... letzteren enthaltenen Ansätze enthält und es unterliegt ferner bei Durchsicht des cap. 12 l. c. keinem Zweifel, daß die dort geschilderte ...
... offenbar der Stein des Anstoßes für E. Meyer. Nun aber steigt über allen jenen bisher analysierten ... ... und namentlich läßt sich daraus nicht ableiten, daß, wie E. M. (a.a.O.) sagt, jenes Interesse um so stärker wird, »je höher ...
... Monat sinkenden Leistung – s. Zeile 4 e – reagierte), unterblieb, da inzwischen die gewerkschaftliche Bewegung zunahm und ... ... verschiedenen einzelnen Arbeiten mitspielen. Aber die Zahlen in Zeile 4 a-d mit ihrem gänzlich regellosen Wechsel der Leistungen in je einer der Arbeiten ... ... wie stark demgemäß ihre »Geduld« auf die Probe gestellt wird, zeigen u.a. folgende Zahlen, die einen, ...
... Tut er es dennoch, so fällt aller Gewinn daraus ihm, d.h. dem gemeinsamen Vermögen zu. Wenn nun der Vater trotzdem, ... ... 172 findet sich bei Bini (I Lucchesi a Venezia I p. 50) und bestätigt die oben vertretene Auffassung ...
... Drückende des Verlangens der »Großen« (d.h. der Beamten und der großen Besitzer, weltlicher oder, unter ... ... Dazuheiraten der Schwester, findet sich neben der aus dem A.T. bekannten Stellung der »Magd«. Die Herkunft der »legitimen« Ehe ... ... das Adoptivvatervermögen kontraktlich, insbesondere für den Verstoßungsfall, festgestellt. Die Adoption selbst, d.h. der Kauf zu Sohnesrecht im Gegensatz zum Sklavenkauf, funktionierte ...
... Objekt«. Daß das Wollen existent ist , d.h. also »erlebt« wird , ist natürlich – aber ganz wie bei ... ... stellungnehmenden« und wertenden »Aktualität«, und ebenso von derjenigen eines anderen stellungnehmenden, d.h. wollenden und wertenden Subjekts – Mensch, oder, wie er ...
... gelöst werden kann. Ich habe, m. H., in der mir gesteckten Zeitspanne lediglich versuchen können, rein illustrativ , ... ... hinzufügen muß: bedauerlicherweise –, sie erfordert sehr erhebliche pekuniäre Mittel . M. H., für die Zwecke der Preßenquete allein sind die Kosten auf ungefähr 25000 ...
... Die Vedanta-Lehre hat dagegen Riten und »Werke«, d.h. die traditionellen sozialen Pflichten stets als wertvoll auch für das Streben nach ... ... zu ihm kommen. Und diese Gnade verleiht er denen, welche richtig, d.h. nach dem Dharma, handeln ohne Rücksicht auf ...
... brauchbar war, so bedeutete jene Siedelung eine mächtige Expansion »freier«, d.h. hier: wesentlich feste Abgaben leistender, Bauern, wirkte das individualistische Squatter-Recht ... ... Handels- und Industriegesellschaften: Sondervermögen, Firma usw. sublimiert. Es entstehen, m. a. W., jetzt die Rechtsformen für den kontinuierlichen ...
... 7,36%. Dagegen schwankt die Leistung auf dem Stuhl A, auf welchem dieselbe Kette weiter lief, merklich stärker als in der ersten ... ... auf Stuhl B, um rund 3 bis rund 7% höher als auf Stuhl A des andern Arbeiters, – Unterschiede, die für unsere Zwecke ...
... lediglich das Eindringen methodisch gepflegter und kontrollierter, d.h. also asketischer Lebensführung auch in die Gebiete der nicht calvinistischen Religiosität ... ... seine Winke gebe 211 . Die Berufsarbeit war auch für A. H. Francke das asketische Mittel par excellence 212 ; daß ...
... Der Pächter hat nun die »partes agrariae« ausgedehnt, d.h. m. E. das in unmittelbarer Verwaltung befindliche Herrenland erweitert und neues ... ... , dass sie thatsächlich an die Scholle gebunden, d.h. in erster Linie nicht in der Lage waren, ... ... dem, dass er sie »fide dominica« 458 , d.h. für Rechnung des Gutsherrn, bewirtschaftet ...
... Dann ist der »Richter«, wie wir hier a potiori den Rechtszwangsapparat nennen wollen, eine zweite selbständige Instanz. ... ... vielmehr die Frage gestellt werden: inwiefern »volkstümliche«, d.h. unter den Rechtsinteressenten verbreitete Anschauungen sich im Gegensatze zum »Juristenrecht« ... ... . Vor allem mit der ziemlich lange Zeit erhaltenen Bedeutung des »Umstandes«, d.h. der Teilnahme der nicht zu den Rechtshonoratioren gehörigen Rechtsgenossen ...
... , Kompetenz), fest gestellt durch die Genossenversammlung, e) strenge Rechenschaftspflicht vor der Genossenversammlung, f) Pflicht, jede besondersartige und ... ... g) zahlreiche nebengeordnete und mit Sonderaufträgen versehene Aemter, – also: h) Neben berufs-Charakter des Amtes. Wenn der ... ... Dienst« der Genossen verwaltet. Aber es besteht dort a) Appropriation der Verwaltungsmacht, – b) (normal:) strenge ...
... jedoch, die zweite Form der Sicherheitsleistung für künftig [zu erfüllend]e Verpflichtungen, war im römischen wie im deutschen Recht zunächst entweder genommenes Pfand ... ... auch die entsprechende Garantie für die Gläubiger und später eintretenden Gesellschafter herabzusetzen, d.h. also: von nun an trotz Nichtdeckung des anfänglich ...
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