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Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Agrarverhältnisse im Altertum/II. Die Agrargeschichte der Hauptgebiete der alten Kultur/2. Aegypten/b) Mittleres Reich [Soziologie]

b) Mittleres Reich. Die königlichen Gauverwalter (Nomarchen) sind mit ... ... (aber durchaus nicht genau) durchführbare Scheidung zwischen den mindestens 24 Namen, welche (s.o.) ein persönliches Unterwerfungsverhältnis generell , ohne Berufsspezialisierung, ausdrücken, nur darnach vorgenommen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 70-72.: b) Mittleres Reich

Weber, Max/Schriften zur Religionssoziologie/Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen/Konfuzianismus und Taoismus/IV. Soziologische Grundlagen: D. Selbstverwaltung, Recht und Kapitalismus [Soziologie]

IV. Soziologische Grundlagen: D. Selbstverwaltung, Recht und Kapitalismus. ... ... Boden-Akkumulation beherrschte. Denn ihr Vermögen machten die Beamten, wie wir sahen, u.a. durch Steueragiotage: die willkürliche Festsetzung des Kurses, zu welchem die Pflichtigkeiten in ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Band 1, Tübingen 1986, S. 373-395.: IV. Soziologische Grundlagen: D. Selbstverwaltung, Recht und Kapitalismus

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/II. Die seehandelsrechtlichen Sozietäten/5. Die Landkommenda und die Kommanditen [Soziologie]

... Schuldner etwa einem der Gläubiger einzahle. Ferner c. 144: Wenn jemand von einem auswärtigen socius einen Brief erhält ... ... den socii partem dare 56 . Anschließend ferner an c. 76 noch: Hat einer der in commune creditores den übrigen denunziert, ... ... einen Teil ohne Schuld verloren – »totum damnum de societate sit«. Endlich nach c. 145 sollen, falls ein socius ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 339-344.: 5. Die Landkommenda und die Kommanditen

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/II. Die seehandelsrechtlichen Sozietäten/3. Geographisches Gebiet der Kommendaverhältnisse [Soziologie]

3. Geographisches Gebiet der Kommendaverhältnisse. Es ist hier nicht der Ort ... ... in den Urkunden treten die ersten Geschlechter der Stadt, die Auria und Spinulla u.a., vorzugsweise häufig als Kommendanten auf. Sehr oft hat derselbe Kommendant sein Kapital gleichzeitig ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 332-335.: 3. Geographisches Gebiet der Kommendaverhältnisse

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/I. Römisches und heutiges Recht. Gang der Untersuchung/Societas und offene Handelsgesellschaft [Soziologie]

Societas und offene Handelsgesellschaft. Auf welche Rechtssätze es bei der nachfolgenden Untersuchung ... ... den: daß wer in ein bestehendes Geschäft eintritt, für dessen ältere Schulden haftet u.a., – welche aber in ihrer juristischen Konstruktion keineswegs einfach sind, durch ein plastisches ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 313-319.: Societas und offene Handelsgesellschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts [Soziologie]

§ 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts. Problem der Neuentstehung ... ... Verbreitung eine noch prekäre Neuerung sein. Dann ist der »Richter«, wie wir hier a potiori den Rechtszwangsapparat nennen wollen, eine zweite selbständige Instanz. Aber auch davon abgesehen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 441-456.: § 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts [Soziologie]

§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts. Die Rechtspartikularitäten ... ... der zunehmend juristisch gebildeten Richter gewesen ist und teilweise noch ist, daß, m. a. W., alles »Gewohnheitsrecht« in Wahrheit Juristenrecht war und ist, im Zusammenhalt ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 503-514.: § 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 4. Die Typen des Rechtsdenkens und die Rechtshonoratioren [Soziologie]

... nicht selbst gesprochen hatte – als Vorteil u.a. die Möglichkeit der »Wandelung« (amendement) begangener Versehen gewann. Der Vorsprecher ... ... B. die Ordnung der vier Kasten bei Manu, alle veralteten Teile der scharî'a in den islâmischen Schulen). Nicht selten pflegt, infolge des Primats des Lehrzwecks ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 456-468.: § 4. Die Typen des Rechtsdenkens und die Rechtshonoratioren

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/6. Abschnitt. Politische und hierokratische Herrschaft [Soziologie]

... nicht der Bruder. Der Schuldner ist (aktueller oder potentieller) Knecht oder – a fortiori – »Lügner«. Die religiöse Brüderlichkeit fordert die Uebertragung dieser primitiven Nachbarschaftsethik ... ... einer falschen Lesart (μηδὲν ἀπελπίζοντες statt μηδένα ἀπελπίζοντες nach A. Merx); die Geschichte seiner praktischen Anwendung zeigt, daß es ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 688-727.: 6. Abschnitt. Politische und hierokratische Herrschaft

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/I. Römisches und heutiges Recht. Gang der Untersuchung/Angebliche Ansätze zur Wandlung der römischrechtlichen Grundsätze [Soziologie]

Angebliche Ansätze zur Wandlung der römischrechtlichen Grundsätze. Im allgemeinen muß ... ... , hinsichtlich der Bedeutung des Ausdrucks »socius« freilich nicht zweifelsfreien Bestimmung: Lex Malac. c. 65 (es handelt sich um den Verkauf der praedes praediaque): ... ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 319-321.: Angebliche Ansätze zur Wandlung der römischrechtlichen Grundsätze

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik [Soziologie]

Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des ... ... ich einzelne arbeiten lasse, jeden Arbeiter also, nach dem Smithschen Beispiel, Stecknadeln von A bis Z herstellen lasse, oder wenn ich sie nun arbeitsteilig zusammennehme – schon ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 416-424.: Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 11. Religiöse Ethik und »Welt« [Soziologie]

§ 11. Religiöse Ethik und »Welt«. Die Spannung religiöser Gesinnungsethik ... ... außerordentlicher Willkür und völliger Unberechenbarkeit des davon wirklich Geltenden andererseits. Von der islâmischen Scharî'a ist im Einzelfall kaum angebbar, was heute noch in der Praxis gilt, und ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 348-367.: § 11. Religiöse Ethik und »Welt«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 7. Stände, Klassen und Religion [Soziologie]

... der Entwicklung der nicht brahmanischen Asketen (Shramaṇa's) Nachfolge, – falls nicht umgekehrt die Empfehlung der Weltentsagung an den ... ... die jüngere von beiden Erscheinungen und eine Uebertragung ist. Jedenfalls übertrafen die Shramaṇa's, als Inhaber asketischen Charismas, in der populären Schätzung bald das offizielle ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 285-314.: § 7. Stände, Klassen und Religion

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen/§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung [Soziologie]

§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung Der juristische und der soziologische Begriff ... ... des Rechtslebens zutreffenden Fall gelegentlich durch Beispiele zu illustrieren haben, wollen aber zur Vereinfachung a potiori, wenn von »Recht« geredet wird, an direkt durch Rechtszwang garantierte Normen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 181-187.: § 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt« [Soziologie]

§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«. Weltzugewandtheit des Judentums ... ... den Kreis der Gebildeten hinaus knüpfte an das gewaltige Prestige an, welches der »Shramaṇa« (Asket) von jeher dort genoß und welches vorwiegend magisch-anthropolatrische Züge trug. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 367-382.: § 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VIII. Politische Gemeinschaften/§ 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien [Soziologie]

§ 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien. Jede ... ... etwa bestimmte, lange Zeit ansässige (und natürlich: entsprechend wohlhabende) Familien (so die »F. F. V.« = »first families of Virginia«) oder die wirklichen und angeblichen Abkömmlinge ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 531-541.: § 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/I. Römisches und heutiges Recht. Gang der Untersuchung/Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte [Soziologie]

Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte. Wie ... ... wirtschaftlichen Seite der Frage zu tun, sondern mit der Genesis von Rechtsgrundsätzen und sind a priori nicht berechtigt zu der Annahme, daß im vorliegenden Fall rechtliche und wirtschaftliche ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 321-323.: Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen [Soziologie]

§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine ... ... und nur sie konnten Normen formaler Art überhaupt schaffen, so daß man unter Naturrecht a potiori mit Recht nur sie zu verstehen pflegt. Ihre Ausbildung in der Neuzeit ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 496-503.: § 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 10. Die Erlösungswege und ihr Einfluß auf die Lebensführung [Soziologie]

... uns an – vom rationalen Handeln direkt a b führend. Fast alle Mysterienkulte wirkten so. Ihr typischer Sinn ist die ... ... genügt einer »Gesinnungsethik« höchstens als unterste Stufe des Glaubens, wie dies u.a. Augustin betont. Auch der Glaube muß eine Gesinnungsqualität werden. Die persönliche ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 321-348.: § 10. Die Erlösungswege und ihr Einfluß auf die Lebensführung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/5. Abschnitt. Die charismatische Herrschaft und ihre Umbildung/§ 1. Wesen und Wirkung des Charisma [Soziologie]

§ 1. Wesen und Wirkung des Charisma. Soziologisches Wesen der ... ... Substruktion, das gerade Gegenteil der bürokratischen. Ist diese an stetige Einnahmen, daher wenigstens a potiori an Geldwirtschaft und Geldsteuern gewiesen, so lebt das Charisma in und doch ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 654-661.: § 1. Wesen und Wirkung des Charisma
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