I. Roschers »historische Methode«. Roscher 3 unterscheidet zweierlei ... ... Geschichte« finden zu wollen; und auf die Frage, was denn danach der t??? des Thukydides (und der göttlichen Vorsehung Roschers) noch zu tun bleibe, antwortet ...
I. Methodische Grundlagen. 1. »Sinn« ist hier entweder a) ... ... oder welchen andren physiologischen Erbqualitäten immer) einschalten, wie sie sich schon heute (s. o.) darin vorfinden. 5. Verstehen kann heißen: 1. das aktuelle ...
Zwischenbetrachtung: Theorie der Stufen und Richtungen religiöser Weltablehnung. Sinn einer rationalen ... ... welcher wir uns nunmehr zuwenden. Fußnoten 1 Auf welche E. Troeltsch wiederholt sehr mit Recht nachdrücklich hingewiesen hat. 2 ...
... Hausbeamte, insbesondere: »Ministerialen«, δ. Klienten, ε. Kolonen, ξ. Freigelassenen; b) (»extrapatrimonial rekrutiert« aus:) ... ... d) die Fachgeschultheit (als Norm), e) (oft) das feste und (noch öfter) das ... ... Nr. 3) beschränkt . Zu e) Die Hausbeamten und Günstlinge werden primär am Tisch des Herrn ...
... bureaukratischen »Avancement« gegenüber gänzlich zurückgetreten, ebenso gehen unter den Ramessiden (s.o.) die Priesterschaften zur Schreiberverwaltung über. Trotzdem betrachtete innerhalb dieser bureaukratischen Mechanismen der ... ... zog man nach Bedarf zur Robot heran und lieferte ihnen das Rohmaterial (s.o.). Aber daneben scheinen Handwerker vorzukommen, welche ihre Rohstoffe sich ...
... auf 69,3% der Norma (s. o.) zu berechnenden) Jahresdurchschnittsleistung hinter der Durchschnittsleistung (71,6%) aller während der ... ... Taschentuchweberinnen (98,0 und 99,6% bei zwei »pietistischen« Arbeiterinnen, s. o.). Auf den Stühlen für schmales Leinen scheint Männer- und Frauenarbeit miteinander zu ...
b) Mittleres Reich. Die königlichen Gauverwalter (Nomarchen) sind mit ... ... (aber durchaus nicht genau) durchführbare Scheidung zwischen den mindestens 24 Namen, welche (s.o.) ein persönliches Unterwerfungsverhältnis generell , ohne Berufsspezialisierung, ausdrücken, nur darnach vorgenommen ...
4. Vermögensrecht der Seesozietäten. Welche Bedeutung haben nun diese bis hierher ... ... nisi sit res illa, de qua venditor nondum sit pretium consecutus« (Stat. Perae l. cit. c. 211, Stat. v. 1567 c. 43). Besonders deutlich ...
1. Die religiösen Grundlagen der innerweltlichen Askese Die geschichtlichen Träger des ... ... es im Katholizismus dem Zweck der Vollständigkeit der Beichte diente oder dem »directeur de l'âme« die Unterlage zu seiner autoritären Leitung des Christen bzw. (meist) der ...
10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung. § 19. Verbände können bestrebt ... ... Amtsführung ( konkrete , nicht: generelle, Kompetenz), fest gestellt durch die Genossenversammlung, e) strenge Rechenschaftspflicht vor der Genossenversammlung, f) Pflicht, jede besondersartige und nicht ...
§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts. Die Rechtspartikularitäten ... ... Rechtsinteressenten und der zunehmend juristisch gebildeten Richter gewesen ist und teilweise noch ist, daß, m. a. W., alles »Gewohnheitsrecht« in Wahrheit Juristenrecht war und ist, im ...
§ 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte. Logische Kategorien ... ... an. Das Pfand jedoch, die zweite Form der Sicherheitsleistung für künftig [zu erfüllend]e Verpflichtungen, war im römischen wie im deutschen Recht zunächst entweder genommenes Pfand (Exekutionspfand ...
3. Abschnitt. Patriarchale und patrimoniale Herrschaft. Wesen und Entstehung ... ... . und Katharina II. abgeschafft. Aber der tschin und die amtliche Rangliste (tabel' o rangach) blieben die offizielle Grundlage der sozialen Schätzung und der mindestens zeitweilige Eintritt ...
4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus. Wesen der ... ... und im Beginn der Neuzeit sich, oft mit großen Verlusten (so Frankfurt a. M.), auch an recht gewagten gewerblichen oder Handelsunternehmungen von reinem Erwerbscharakter beteiligt. Aber der ...
§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung Der juristische und der soziologische Begriff ... ... ihnen orientieren. – Darnach bestimmt sich auch die prinzipielle Beziehung zwischen Recht und Wirtschaf t. Die juristische, genauer: die rechtsdogmatische, Betrachtung stellt sich die Aufgabe: ...
2. Abschnitt. Wesen, Voraussetzungen und Entfaltung der bürokratischen Herrschaft. ... ... Ti's bis in die Gegenwart, aber mit stark patrimonialem und präbendalem Einschlag; – e) in immer reinerer Form der moderne europäische Staat und zunehmend alle öffentlichen Körperschaften, ...
§ 5. Formale und materiale Rationalisierung des Rechts. Theokratisches und profanes Recht. ... ... Muftîs, Rabbinen und Ge'ônîm stellten erst die gegenreformatorischen Beichtväter und directeurs de l'âme und, in den altprotestantischen Kirchen, die Pastoren dar, deren seelsorgerische Kasuistik ...
... Gewerbetreibenden (denn mercatores bezeichnete auch hier, wie E. Salzer mit Recht betont hat, alle städtischen Gewerbetreibenden und Händler), war ... ... Demokratie darstellte. Die formale Entwicklung der Signo rien vollzog sich verschieden, wie namentlich E. Salzer gut dargelegt hat. Eine ganze Reihe von Signorien entstand ganz direkt ...
§ 2. Entstehung und Umbildung der charismatischen Autorität. Veralltäglichung des ... ... Haus der Sippe gilt als das große (ō = oho) Haus: die Häuser Ô Muraji und Ô Omi insbesondere sind die Träger des spezifischen Charisma ihrer Sippe, und ihre Hausvorstände ...
§ 4. Parteiwesen und Parteiorganisation. Die Existenz der Parteien kennt keine ... ... ökonomischen Chancen stehen für den brauchbaren Caucus-Politiker Eitelkeitschancen. »J.P.« oder gar »M.P.« zu werden, ist naturgemäß Streben des höchsten (normalen) Ehrgeizes, und ...
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