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Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Agrarverhältnisse im Altertum/II. Die Agrargeschichte der Hauptgebiete der alten Kultur/2. Aegypten/c) Neues Reich [Soziologie]

c) Neues Reich. Keine Einführung von eigentlich prinzipiell neuen Institutionen, wohl ... ... Gold bewertete Silber, sondern auch Zinn und Eisen – letzteres tritt vor dem »N.R.« hinter Bronze ganz zurück – von Anfang an importiert worden sein. Die Zeit ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 72-83.: c) Neues Reich

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Agrarverhältnisse im Altertum/II. Die Agrargeschichte der Hauptgebiete der alten Kultur/2. Aegypten/a) Altes Reich [Soziologie]

... vielfach noch höchst unsicher. Speziell dem verdienten E. Revillout, auf dessen wichtige, aber unerträglich schwatzhafte Darstellungen man immerhin oft ... ... vom Bruder auf den Bruder – vor. Die prinzipielle Veräußerlichkeit des Grundbesitzes scheint e contrario namentlich auch durch die für das 4. Jahrtausend bereits inschriftlich bezeugten ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 62-70.: a) Altes Reich

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel III. Die Typen der Herrschaft/5. Die Veralltäglichung des Charisma [Soziologie]

... entstand , ist später zu erörtern. e) Durch die Vorstellung, daß das Charisma eine Qualität des Blutes sei ... ... können leicht in traditional ständische (erbcharismatische) umschlagen. Gilt Erbcharisma (§ 11, e [S. 144]) des Führers, so liegt Erbcharisma auch des Verwaltungsstabes und ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 142-148.: 5. Die Veralltäglichung des Charisma

Weber, Max/Schriften zur Religionssoziologie/Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen/Hinduismus und Buddhismus/II. Die orthodoxen und heterodoxen Heilslehren der indischen Intellektuellen [Soziologie]

II. Die orthodoxen und heterodoxen Heilslehren der indischen Intellektuellen. Antiorgiastischer ... ... des zur Einübung des gnostischen Wissens nicht fähigen Laien bestanden. Es ist namentlich von E. W. Hopkins in verdienstvoller Art gezeigt worden, wie sie sich durch die ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Band 2, Tübingen 1986, S. 134-251.: II. Die orthodoxen und heterodoxen Heilslehren der indischen Intellektuellen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel III. Die Typen der Herrschaft/10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung [Soziologie]

10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung. § 19. Verbände können bestrebt ... ... Amtsführung ( konkrete , nicht: generelle, Kompetenz), fest gestellt durch die Genossenversammlung, e) strenge Rechenschaftspflicht vor der Genossenversammlung, f) Pflicht, jede besondersartige und nicht ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 169-171.: 10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts [Soziologie]

§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts. Die Rechtspartikularitäten ... ... Rechtsinteressenten und der zunehmend juristisch gebildeten Richter gewesen ist und teilweise noch ist, daß, m. a. W., alles »Gewohnheitsrecht« in Wahrheit Juristenrecht war und ist, im ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 503-514.: § 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte [Soziologie]

§ 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte. Logische Kategorien ... ... an. Das Pfand jedoch, die zweite Form der Sicherheitsleistung für künftig [zu erfüllend]e Verpflichtungen, war im römischen wie im deutschen Recht zunächst entweder genommenes Pfand (Exekutionspfand ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 397-441.: § 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus [Soziologie]

4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus. Wesen der ... ... und im Beginn der Neuzeit sich, oft mit großen Verlusten (so Frankfurt a. M.), auch an recht gewagten gewerblichen oder Handelsunternehmungen von reinem Erwerbscharakter beteiligt. Aber der ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 625-654.: 4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen/§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung [Soziologie]

§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung Der juristische und der soziologische Begriff ... ... ihnen orientieren. – Darnach bestimmt sich auch die prinzipielle Beziehung zwischen Recht und Wirtschaf t. Die juristische, genauer: die rechtsdogmatische, Betrachtung stellt sich die Aufgabe: ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 181-187.: § 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 5. Formale und materiale Rationalisierung des Rechts. Theokratisches und profanes Recht [Soziologie]

§ 5. Formale und materiale Rationalisierung des Rechts. Theokratisches und profanes Recht. ... ... auf dem Gebiet des Prozeßverfahrens. Hier hat das Streben aller theokratischen Justiz nach materiale r und absoluter, nicht nur formaler, Wahrheit, im Gegensatz zu dem formalistischen und ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 468-482.: § 5. Formale und materiale Rationalisierung des Rechts. Theokratisches und profanes Recht

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/7. Abschnitt. Die nichtlegitime Herrschaft (Typologie der Städte/§ 4. Die Plebejerstadt [Soziologie]

... Gewerbetreibenden (denn mercatores bezeichnete auch hier, wie E. Salzer mit Recht betont hat, alle städtischen Gewerbetreibenden und Händler), war ... ... Demokratie darstellte. Die formale Entwicklung der Signo rien vollzog sich verschieden, wie namentlich E. Salzer gut dargelegt hat. Eine ganze Reihe von Signorien entstand ganz direkt ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 775-796.: § 4. Die Plebejerstadt

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/7. Abschnitt. Die nichtlegitime Herrschaft (Typologie der Städte/§ 1. Begriff und Kategorien der Stadt [Soziologie]

§ 1. Begriff und Kategorien der Stadt. Das ökonomische Wesen ... ... nicht auf eigenem Ackerboden deckt, so gilt für die Masse der typischen Städte (P <leis) des Altertums ursprünglich geradezu das Gegenteil. Wir werden sehen, daß der ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 727-741.: § 1. Begriff und Kategorien der Stadt

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/8. Abschnitt. Die rationale Staatsanstalt und die modernen politischen Parteien und Parlamente (Staatssoziologie)/§ 5. Das Parlament als Staatsorgan und das Problem der Verwaltungsöffentlichkeit. Die Aufgabe der Führerauslese [Soziologie]

§ 5. Das Parlament als Staatsorgan und das Problem der Verwaltungsöffentlichkeit. Die Aufgabe ... ... Zweifellos paßt die (indirekt) aus der englischen Theorie kritiklos übernommene Geschäftsordnungsautonomie (Art. 27 R. V. v. 1871) für dieses Recht nicht. Vielmehr ist durch gesetzliche ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 851-857.: § 5. Das Parlament als Staatsorgan und das Problem der Verwaltungsöffentlichkeit. Die Aufgabe der Führerauslese
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