c) Neues Reich. Keine Einführung von eigentlich prinzipiell neuen Institutionen, wohl ... ... Gold bewertete Silber, sondern auch Zinn und Eisen – letzteres tritt vor dem »N.R.« hinter Bronze ganz zurück – von Anfang an importiert worden sein. Die Zeit ...
... vielfach noch höchst unsicher. Speziell dem verdienten E. Revillout, auf dessen wichtige, aber unerträglich schwatzhafte Darstellungen man immerhin oft ... ... vom Bruder auf den Bruder – vor. Die prinzipielle Veräußerlichkeit des Grundbesitzes scheint e contrario namentlich auch durch die für das 4. Jahrtausend bereits inschriftlich bezeugten ...
... entstand , ist später zu erörtern. e) Durch die Vorstellung, daß das Charisma eine Qualität des Blutes sei ... ... können leicht in traditional ständische (erbcharismatische) umschlagen. Gilt Erbcharisma (§ 11, e [S. 144]) des Führers, so liegt Erbcharisma auch des Verwaltungsstabes und ...
II. Die orthodoxen und heterodoxen Heilslehren der indischen Intellektuellen. Antiorgiastischer ... ... des zur Einübung des gnostischen Wissens nicht fähigen Laien bestanden. Es ist namentlich von E. W. Hopkins in verdienstvoller Art gezeigt worden, wie sie sich durch die ...
10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung. § 19. Verbände können bestrebt ... ... Amtsführung ( konkrete , nicht: generelle, Kompetenz), fest gestellt durch die Genossenversammlung, e) strenge Rechenschaftspflicht vor der Genossenversammlung, f) Pflicht, jede besondersartige und nicht ...
§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts. Die Rechtspartikularitäten ... ... Rechtsinteressenten und der zunehmend juristisch gebildeten Richter gewesen ist und teilweise noch ist, daß, m. a. W., alles »Gewohnheitsrecht« in Wahrheit Juristenrecht war und ist, im ...
§ 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte. Logische Kategorien ... ... an. Das Pfand jedoch, die zweite Form der Sicherheitsleistung für künftig [zu erfüllend]e Verpflichtungen, war im römischen wie im deutschen Recht zunächst entweder genommenes Pfand (Exekutionspfand ...
4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus. Wesen der ... ... und im Beginn der Neuzeit sich, oft mit großen Verlusten (so Frankfurt a. M.), auch an recht gewagten gewerblichen oder Handelsunternehmungen von reinem Erwerbscharakter beteiligt. Aber der ...
§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung Der juristische und der soziologische Begriff ... ... ihnen orientieren. – Darnach bestimmt sich auch die prinzipielle Beziehung zwischen Recht und Wirtschaf t. Die juristische, genauer: die rechtsdogmatische, Betrachtung stellt sich die Aufgabe: ...
§ 5. Formale und materiale Rationalisierung des Rechts. Theokratisches und profanes Recht. ... ... auf dem Gebiet des Prozeßverfahrens. Hier hat das Streben aller theokratischen Justiz nach materiale r und absoluter, nicht nur formaler, Wahrheit, im Gegensatz zu dem formalistischen und ...
... Gewerbetreibenden (denn mercatores bezeichnete auch hier, wie E. Salzer mit Recht betont hat, alle städtischen Gewerbetreibenden und Händler), war ... ... Demokratie darstellte. Die formale Entwicklung der Signo rien vollzog sich verschieden, wie namentlich E. Salzer gut dargelegt hat. Eine ganze Reihe von Signorien entstand ganz direkt ...
§ 1. Begriff und Kategorien der Stadt. Das ökonomische Wesen ... ... nicht auf eigenem Ackerboden deckt, so gilt für die Masse der typischen Städte (P <leis) des Altertums ursprünglich geradezu das Gegenteil. Wir werden sehen, daß der ...
§ 5. Das Parlament als Staatsorgan und das Problem der Verwaltungsöffentlichkeit. Die Aufgabe ... ... Zweifellos paßt die (indirekt) aus der englischen Theorie kritiklos übernommene Geschäftsordnungsautonomie (Art. 27 R. V. v. 1871) für dieses Recht nicht. Vielmehr ist durch gesetzliche ...
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