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Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Zur Psychophysik der industriellen Arbeit/XIII. Uebungszuwachs und Stetigkeitszunahme der Leistung. Anpassung der Leistung an die Lohnkalkulation

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Zur Psychophysik der industriellen Arbeit/XIII. Uebungszuwachs und Stetigkeitszunahme der Leistung. Anpassung der Leistung an die Lohnkalkulation [Soziologie]

... den Versuch und berechnenden Durchschnitt für diese Fälle (es sind lit. d, e, n, o, r, s, u, also nur 7 Fälle, ... ... des andern Stuhles mit der ihm schon vertrauten älteren Kette litt, der Stuhl z.B. bei Kettenbrüchen durchschnittlich wesentlich länger stehen blieb usw. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 196-219.: XIII. Uebungszuwachs und Stetigkeitszunahme der Leistung. Anpassung der Leistung an die Lohnkalkulation

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht/IV. Die römische Landwirtschaft und die Grundherrschaften der Kaiserzeit [Soziologie]

... sie mit einer öffentlichen oder quasiöffentlichen Pflicht, z.B. Frohnden, im Rückstand waren. Sie wurden im administrativen ... ... deren Bevölkerungszahl und materieller Wohlstand im Zunehmen begriffen war, z.B. Mailand, welches an dem Knotenpunkt der Strassen nach den in starker ... ... eine Grundlast 433 der inkommunalisierten Possessoren gelten, welche die Befreiung derselben z.B. von der Verpflichtung, Rekruten von ihren Gütern zu ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht. Stuttgart 1891 (Reprint Amsterdam 1962), S. 220-279.: IV. Die römische Landwirtschaft und die Grundherrschaften der Kaiserzeit

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts [Soziologie]

... Umständen wagen, selbst in so streng magisch garantierte Normen, wie z.B. die der Sippenexogamie, interpretierend einzugreifen. Zunächst freilich geschieht dies in ... ... sind und das Prestige der Zauberer labil ist, so kann – wie dies z.B. in Australien zu beobachten ist – die Säkularisierung ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 441-456.: § 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel III. Die Typen der Herrschaft/10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung [Soziologie]

... Kompetenz), fest gestellt durch die Genossenversammlung, e) strenge Rechenschaftspflicht vor der Genossenversammlung, f) Pflicht, jede besondersartige und ... ... Ratspatriziats. 3. Honoratiorenverwaltung findet sich in jeder Art von Verbänden, z.B. typisch auch in nicht bureaukratisierten politischen Parteien. Sie bedeutet stets: ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 169-171.: 10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte [Soziologie]

... außerokzidentalen Rechtsgebieten und in Europa z.B. teilweise noch für die russische Bauernschaft 25 . Die ... ... Wenn nun die Rechtsgenossen eines Sonderrechts kraft dieser [ihrer] Qualität bestimmte Objekte, z.B. Grundstücke bestimmter Art (Hofleihegüter, Lehen), monopolisierten, so konnte sich, ... ... Qualitäten von Dingen oder Personen geben auch im heutigen Recht zu Sonderbestimmungen Anlaß: z.B. für »Fabriken« ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 397-441.: § 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 4. Die Typen des Rechtsdenkens und die Rechtshonoratioren [Soziologie]

... daher eine Fülle von Kasuistik längst veralteter Institute vorgetragen (z.B. die Ordnung der vier Kasten bei Manu, alle veralteten Teile der ... ... von Anfang an in der Form notarieller Urkunden; die Prozeßordnungen der Städte, so z.B. Venedigs, bevorzugten den Urkundenbeweis als rationales Beweismittel gegenüber den irrationalen Beweisformen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 456-468.: § 4. Die Typen des Rechtsdenkens und die Rechtshonoratioren

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik [Soziologie]

... nur eine theoretische Spielerei. Wenn jemand sie machen will, wenn z.B. Ostwald und seine Anhänger sie machen, so lassen wir ihnen das ... ... die Sache? Diese Relation kehrt in vielen für uns wichtigen Fragestellungen wieder, z.B.: was leistet eine bestimmte Gruppe von Arbeitern, wenn ich sie ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 416-424.: Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 7. Stände, Klassen und Religion [Soziologie]

... die altjüdische ebenso wie ganz besonders nachdrücklich z.B. noch die moderne chinesische, körperliche Gebrechen als Zeichen, je nachdem ... ... sittlicher Versündigung ihres Trägers oder (im Judentum) seiner Vorfahren behandelt, und wie z.B. bei den gemeinsamen Opfern der politischen Verbände der mit solchen Gebrechen ... ... immer in religiöser Form, – so z.B. nicht das moderne Proletariat. Und ihr religiöses Erlösungsbedürfnis ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 285-314.: § 7. Stände, Klassen und Religion

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt« [Soziologie]

... besondere Art, wie die mittelalterlichen Rechtsformen rationalen Betriebszwecken adaptiert, wie z.B. Kommanditen, Maonen, privilegierte Kompagnien aller Art, schließlich Aktiengesellschaften geschaffen wurden ... ... (wie wiederum Sombart mit Recht hervorhob) der Grad der vorschrifts mäßigen Legalität (z.B. bei der Benutzung von Irrtümern des anderen) dem Fremden, und ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 367-382.: § 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VIII. Politische Gemeinschaften/§ 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien [Soziologie]

... ständische »Gleichheit« des amerikanischen »gentleman« kommt z.B. darin zum Ausdruck: daß außerhalb der rein sachlich bedingten Unterordnung im ... ... infolgedessen mindestens prima facie entscheidet, daß er auch als solcher behandelt wird, was z.B. für seine Anstellungschancen in »guten« Geschäften, vor ... ... natürlich: entsprechend wohlhabende) Familien (so die »F. F. V.« = »first families of Virginia«) oder ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 531-541.: § 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht/I. Zusammenhang der agrimensorischen genera agrorum mit den staats- und privatrechtlichen Qualitäten des römischen Bodens [Soziologie]

... Stelle dahin annimmt, dass p. 206 Z. 10 bezw. 12 die Worte »prorsis« und »transversis« ... ... . L., X p. 386 – heisst: Agrum (e)u(m) in (fundos) minu(t)os divisum (mox ad pr ... ... hier spezielle Gründe für diese Art der Auslegung vorhanden waren. Dies würde z.B. dann der Fall sein, ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht. Stuttgart 1891 (Reprint Amsterdam 1962), S. 12-49.: I. Zusammenhang der agrimensorischen genera agrorum mit den staats- und privatrechtlichen Qualitäten des römischen Bodens

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/7. Abschnitt. Die nichtlegitime Herrschaft (Typologie der Städte/§ 4. Die Plebejerstadt [Soziologie]

... darstellte. Die formale Entwicklung der Signo rien vollzog sich verschieden, wie namentlich E. Salzer gut dargelegt hat. Eine ganze Reihe von Signorien entstand ganz direkt ... ... , festbegrenzte Geldzahlungen auferlegt und sie gelegentlich ihrer Stellung entsetzt. Gegenüber auswärtigen Monarchen, z.B. dem König von Frankreich von seiten ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 775-796.: § 4. Die Plebejerstadt

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/7. Abschnitt. Die nichtlegitime Herrschaft (Typologie der Städte/§ 5. Antike und mittelalterliche Demokratie [Soziologie]

... Sippe angeboren waren. Die Familie eines Paianiers z.B., wie des Demosthenes, blieb durch alle Jahrhunderte diesem Demos ... ... und anderweitigem Neuankauf wechselte man die Tribus, die claudische Gens z.B. gehörte der nach ihr benannten Tribuskörperschaft später gar nicht mehr an. ... ... wenigstens in Rom den Klienten ganz in die Hand des Herrn. Noch 134 v. Chr. bot Scipio seine Klienten ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 796-815.: § 5. Antike und mittelalterliche Demokratie

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/7. Abschnitt. Die nichtlegitime Herrschaft (Typologie der Städte/§ 3. Die Geschlechterstadt im Mittelalter und in der Antike [Soziologie]

... für das alte, in Dekéleia burgsässige Geschlecht ergeben): so wurden z.B. noch nach der Ordnung des Drakon die »zehn Besten«, d. ... ... Wiederkehr hier wie dort, Kriege der stadtsässigen Ritterschaften der Städte gegeneinander (im Altertum z.B. der »letanische« Krieg) ebenfalls. Vor allem galt hier wie ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 757-775.: § 3. Die Geschlechterstadt im Mittelalter und in der Antike

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/8. Abschnitt. Die rationale Staatsanstalt und die modernen politischen Parteien und Parlamente (Staatssoziologie)/§ 1. Die Entstehung des rationalen Staates. [Soziologie]

... den letzteren das utilitarische und das Billigkeitsprinzip zu verstehen sind, nach denen z.B. die Jurisdiktion des islâmischen Qâḍî verfährt. Die Justiz jeder Theokratie ... ... Städten war diese Entwicklung schon früher eingetreten. Die spanischen Städte sind von Karl V. in dem Aufstand der Communeros niedergeworfen worden ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 815-821.: § 1. Die Entstehung des rationalen Staates.

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/8. Abschnitt. Die rationale Staatsanstalt und die modernen politischen Parteien und Parlamente (Staatssoziologie)/§ 3. Der staatliche Herrschaftsbetrieb als Verwaltung. Politische Leitung und Beamtenherrschaft [Soziologie]

... leidenschaftlichem Eifer gelesenen venezianischen Gesandtschaftsberichte, im Zeitalter Karls V. – der Zeit Macchiavellis – zuerst eine bewußt gepflegte Kunst, deren meist ... ... Prüfungen werden konnte. Der fachge schulte Dezernent und Vortragende Rat war selbstverständlich – z.B. unter Althoff im preußischen Unterrichtsministerium – unendlich viel informierter ... ... Erde gehen diesen Weg. Der alte amerikanische Parteipatronagebeamte z.B. war zwar ein fachlicher »Kenner« des Wahlkampfplatzes ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 825-837.: § 3. Der staatliche Herrschaftsbetrieb als Verwaltung. Politische Leitung und Beamtenherrschaft

Weber, Max/Schriften zur Politik [Soziologie]

... Erstdruck in: Der deutsche Volksstaat. Schriften zur inneren Politik, hg. v. W. Heile und W. Schotte, 2. Heft, Berlin (Buchverlag ... ... Passagen in: Die Hilfe, Wochenschrift für Politik, Literatur und Kunst, hg. v. Fr. Naumann, 23. Jg., November ...

Volltext von »Schriften zur Politik«. Max Weber: Gesammelte politische Schriften. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Tübingen 1988.

Weber, Max/Grundriß der Soziologie [Soziologie]

Max Weber Grundriß der Soziologie • Wirtschaft und Gesellschaft Entstanden ... ... Lieferung und damit die erste vollständige Ausgabe der von Weber noch nicht abschließend redigierten, z. T. auch noch gar nicht ausgearbeiteten Manuskripte wurde von Marianne Weber aus dem ...

Volltext von »Grundriß der Soziologie«.

Weber, Max/Schriften zur Politik/Zwischen zwei Gesetzen [Soziologie]

Max Weber Zwischen zwei Gesetzen 1 Die Diskussion über ... ... konsequent gewertet vom Standpunkt derjenigen Kulturgüter aus, welche in der Obhut eines Volkes, wie z.B. der Schweizer, stehen, die den Panzer großer Militärstaaten nicht tragen können ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte politische Schriften. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Tübingen 1988, S. 146.: Zwischen zwei Gesetzen

Weber, Max/Schriften zur Politik/Der verschärfte U-Bootkrieg [Soziologie]

... weltpolitische Zukunft für absehbare Zeit verspielt. V. Falls Amerika den Krieg als Subsidienkrieg führt, so würde damit die sonst ... ... preisgegebenes Mittel Entschlüsse von einer für unsere ganze Zukunft ungeheuren Tragweite aufzubauen. V. Irgendwelche Erhöhung der Handelsfrachten und Versicherungsspesen, mit denen (unglaublicherweise) in der ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte politische Schriften. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Tübingen 1988, S. 155.: Der verschärfte U-Bootkrieg
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