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Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 11. Religiöse Ethik und »Welt« [Soziologie]

... unverbrüchliche Weihe, weil auch hier an der Vermeidung des göttlichen Zornes, also an der Bestrafung des Uebertretens ... ... und überhaupt für den Kredit an die Mächtigen und Reichen (politischer Kredit an Fürsten) legitimiert. Theoretisch ... ... , viel mißdeutete Institutionen, so namentlich die Tempelprostitution, knüpfen an orgiastische Kulte an. In ihrer praktischen Funktion hat die Tempelprostitution dann ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 348-367.: § 11. Religiöse Ethik und »Welt«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 7. Stände, Klassen und Religion [Soziologie]

... Die energisch diesseitige Einstellung ihres Lebens legt ihnen an sich den Anschluß an eine prophetische oder ethische Religiosität ... ... sie ihre Zugehörigen um so enger an sich und an die Pariastellung kettet, je gedrückter die Lage ist ... ... Bildung, die metaphysisch, aber nur wenig an spezifisch religiösen, am wenigsten an »Erlösungs«-Bedürfnissen orientiert war. Der ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 285-314.: § 7. Stände, Klassen und Religion

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 1. Die Entstehung der Religionen [Soziologie]

... Produkts eintretende berufsmäßige Herstellung, welche schon an sich das Schaffen nach Vorlagen an die Stelle des Schaffens nach dem ... ... der Anthropomorphisierung einerseits, der Kompetenzabgrenzung andererseits zwar an die schon vorhandenen Gottheitsgattungen an, tragen aber beide die Tendenz in ... ... , von in den Wind gehängten oder an die Götterbilder gesteckten oder an die Heiligenbilder gehefteten Gebetsstreifen oder ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 245-259.: § 1. Die Entstehung der Religionen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen/§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung [Soziologie]

... unmöglich geworden ist, »Genugtuung« und »Entschädigung« zu verschaffen. Jenes Ereignis, an welches sich diese Folge: der staatliche Rechtszwang knüpft, kann in einem bestimmten ... ... kommt vielmehr – beim garantierten Recht – nur darauf an, daß eine hinlänglich starke Chance des Eingreifens eines eigens hierauf ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 181-187.: § 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt« [Soziologie]

... über den Kreis der Gebildeten hinaus knüpfte an das gewaltige Prestige an, welches der »Shramaṇa« ( ... ... entstand demgegenüber als eine Verkündigung eines Nicht intellektuellen nur an Nichtintellektuelle, an die »geistlich Armen«. Das »Gesetz«, von dem ... ... der weittragende Satz hinzugefügt: daß man die echte Gesinnung an ihren Früchten, an ihrer Bewährung also, erkennen solle. Nachdem ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 367-382.: § 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 3. Gottesbegriff. Religiöse Ethik. Tabu [Soziologie]

... Entwicklung einer religiösen Ethik, der Scheidung der göttlichen Anforderung an den Menschen, gegenüber jenen Anforderungen oft unzulänglicher »Natur«. Neben die beiden ... ... und es entsteht so ein System tabuistisch garantierter Ethik: Speiseverbote, Verbot der Arbeit an tabuierten »Unglückstagen« (wie der Sabbath ursprünglich war) oder ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 261-268.: § 3. Gottesbegriff. Religiöse Ethik. Tabu

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IV. Ethnische Gemeinschaftsbeziehungen/§ 3. Verhältnis zur politischen Gemeinschaft. »Stamm« und »Volk« [Soziologie]

... selbständig vorhanden gewesen waren und dann jene Poliseinteilung bei ihrer ersten Durchführung schematisierend an sie angeknüpft hatte, als sie zu einem politischen Verband zusammengeschlossen wurden. Aber ... ... « kann die verschiedensten Quellen haben und entstammt letztlich in hohem Grade der Anpassung an die äußeren Naturbedingungen und der Nachahmung im Kreise der Nachbarschaft. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 240-242.: § 3. Verhältnis zur politischen Gemeinschaft. »Stamm« und »Volk«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VIII. Politische Gemeinschaften/§ 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien [Soziologie]

... eventuell »Vergesellschaftungen« entstehen, ist an allgemeine Kulturbedingungen, besonders intellektueller Art, und an den Grad der entstandenen Kontraste, wie namentlich an die Durchsichtigkeit des ... ... muß sich mit anderen Worten aus dem Glauben an eine providentielle »Mission«, an eine spezifische Ehre vor Gott als »auserwähltes ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 531-541.: § 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/I. Römisches und heutiges Recht. Gang der Untersuchung/Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte [Soziologie]

Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte. Wie ... ... berechtigt zu der Annahme, daß im vorliegenden Fall rechtliche und wirtschaftliche Differenzen von Anfang an annähernd koinzidierten. Es ist vielmehr möglich, daß die maßgebenden Rechtsgrundsätze ursprünglich auf wirtschaftlich ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 321-323.: Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Debatterede zu den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim 1905 über das Arbeitsverhältnis in den privaten Riesenbetrieben [Soziologie]

... alte Weiber. Es schützt die Feigheit. Denken Sie zum Vergleich an die Umgrenzung, die das römische Recht, das Recht des männlichsten Volkes der ... ... will, den Schutz des Rechts genießt – also die Gesinnungslosigkeit und der Mangel an kameradschaftlicher Ehre geschützt wird –, daß es aber auf der anderen Seite ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 394-399.: Debatterede zu den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim 1905 über das Arbeitsverhältnis in den privaten Riesenbetrieben

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Diskussionsrede bei den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Magdeburg 1907 über Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte [Soziologie]

... keine Rede, und ein lahmes, phrasenhaft nörgelndes und klagendes Debattieren und Raisonnieren an Stelle jener katilinarischen Energie des Glaubens, die sie von ihren ... ... für die bürgerliche Gesellschaft in der Auslieferung unserer Städte an irgendeine, auch nicht an die sozialdemokratische Partei, und überdies glaube ich, ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 407-412.: Diskussionsrede bei den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Magdeburg 1907 über Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/2. Abschnitt. Wesen, Voraussetzungen und Entfaltung der bürokratischen Herrschaft [Soziologie]

... der Rechtspflege: dem Eindringen des rational geschulten Fachspezialistentums an Stelle der alten, an die Tradition oder irrationale ... ... verworfen, – vielleicht gerade deshalb, weil eine gewisse Annäherung an diesen Typus an sich in der Konsequenz der Rechtsbürokratisierung liegen würde. ... ... Dritten zugänglich gemacht werden, Disziplinarmaßregeln an, weil dadurch die Möglichkeit einer Kritik an ihnen »verschuldet« werde. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 551-580.: 2. Abschnitt. Wesen, Voraussetzungen und Entfaltung der bürokratischen Herrschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 5. Formale und materiale Rationalisierung des Rechts. Theokratisches und profanes Recht [Soziologie]

... daher absolut verbindlich angesehen werden müssen, an keinerlei formale Schranken, auch nicht an die von ihnen selbst gesetzten ... ... es ihr zuweist. Der Richter aber ist streng an diese Regeln und an die traditionellen Beweismittel gebunden. Die moderne »Beweislast ... ... logische und fachjuristische Methodik, welche an der antiken Philosophie einerseits, an der antiken Jurisprudenz andererseits geschult war, ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 468-482.: § 5. Formale und materiale Rationalisierung des Rechts. Theokratisches und profanes Recht

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht/I. Zusammenhang der agrimensorischen genera agrorum mit den staats- und privatrechtlichen Qualitäten des römischen Bodens [Soziologie]

... Einweisung per conternationem sich mehr an die alte Viritan-, diejenige per decurias mehr an die frühere Kolonialassignation anlehnt. ... ... und Manzipation, – hierauf wird an anderem Ort zurückzukommen sein. Für das Verhältnis zur öffentlichen Gewalt scheint mir, ... ... man es nennen, kleidet sich also in die Form des Verkaufes vom Staat an Private, und ist offenbar ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht. Stuttgart 1891 (Reprint Amsterdam 1962), S. 12-49.: I. Zusammenhang der agrimensorischen genera agrorum mit den staats- und privatrechtlichen Qualitäten des römischen Bodens

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Debatterede zu dem Vortrag G. Schmollers über das Verhältnis der Kartelle zum Staat auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim 1905 [Soziologie]

... uns den Charakter der heutigen preußischen Staatsleitung doch an. Was für Leute sitzen denn heute auf den Ministersesseln? Ganz vortreffliche Leute ... ... , meine Herren, läßt wieder darauf schließen, welche Eigenschaften des Charakters der Staat an den Arbeitern in seinen Saargruben züchtet. Wir haben nicht das ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 399-406.: Debatterede zu dem Vortrag G. Schmollers über das Verhältnis der Kartelle zum Staat auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim 1905

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel III. Typen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung in ihrer Beziehung zur Wirtschaft/§ 1. Die Hausgemeinschaft [Soziologie]

... es je eine menschliche Existenzform gegeben habe, welche an Gemeinschaftsbildungen nichts als nebeneinanderstehende Muttergruppen gekannt hätte. Stets, soviel wir wissen, ... ... ist hier nicht beabsichtigt, sie gehen uns nur in ihren wichtigsten ökonomischen Beziehungen an. Die sexuellen und die durch Gemeinsamkeit beider Eltern oder ... ... »Erbrecht« Entsprechendes kennt der alte Hauskommunismus nicht. An dessen Stelle steht vielmehr der einfache Gedanke: daß die ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 212-215.: § 1. Die Hausgemeinschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/7. Abschnitt. Die nichtlegitime Herrschaft (Typologie der Städte/§ 4. Die Plebejerstadt [Soziologie]

... im Interesse des Landvolks, die gleichmäßige Beteiligung an den Aemtern, zuletzt auch an den Priesterämtern und am Rat und ... ... die Ekklesía und die rein weltliche, an Gesetze oder, in Rom, an magistratische Instruktionen gebundene Rechtspflege. ... ... zu erkaufen. Die kleisthenische Mittelstandsdemokratie schloß sich an die Vertreibung der Peisistratiden an. Stellenweise hat freilich auch eine Kaufmannsplutokratie ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 775-796.: § 4. Die Plebejerstadt

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen/§ 3. Bedeutung und Grenzen des Rechtszwangs für die Wirtschaft [Soziologie]

... politischer Verbände – wovon noch zu reden sein wird – und daneben an der Macht der durch die Monopolisten beherrschbaren privaten Interessen, ... ... – einerseits der traditionsgeordneten Verhältnisse und andererseits des Glaubens an ihre Heiligkeit – auch außerordentlich an Bedeutung eingebüßt, sind die Interessen der ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 195-199.: § 3. Bedeutung und Grenzen des Rechtszwangs für die Wirtschaft

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Debattereden auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Wien 1909 zu den Verhandlungen über »Die wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinden« [Soziologie]

... zu lassen, war unmöglich. Dann knüpfe ich an einige Ausführungen meines Bruders an. Wenn wir auch in manchen Dingen verschiedener ... ... : Was folgt aus ihr? Wir erkennen ja sehr gern an, daß oben an der Spitze unseres Beamtentums ehrenhafte und begabte Leute stehen, ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 412-416.: Debattereden auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Wien 1909 zu den Verhandlungen über »Die wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinden«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen [Soziologie]

... dem Recht der Coutumes. Ihr ist an formal juristischen Qualitäten und auch an Gründlichkeit der materialen Erwägung manches geopfert ... ... sobald die Legitimität eines erworbenen Rechts nicht mehr an formal juristischen, sondern an material ökonomischen Merkmalen der ... ... dieses antimetaphysischen Radikalismus suchte die eschatologische Erwartung der Massen Anhalt an Prophetien statt an Postulaten. Auf dem Boden ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 496-503.: § 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen
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