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Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Debatterede auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim 1905 [Soziologie]

... eherner Notwendigkeit, die ich so wenig wie Herr Professor Schmoller in diesem Fall mit ihm teile, und ich glaube ferner ... ... sein Angriff richtet. Ich persönlich meine allen Grund zu haben, anzunehmen, daß diese Rede Naumanns von ihm nicht als ein Angriff gegen die Person oder Anschauungsweise ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 406-407.: Debatterede auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim 1905

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/II. Die seehandelsrechtlichen Sozietäten/5. Die Landkommenda und die Kommanditen [Soziologie]

... und irregolare und versteht unter der ersteren diejenige Gesellschaft, bei welcher die Kommanditisten Eigentümer ihrer Einlagen blieben; die Form, bei ... ... bis es zu wirklicher juristischer Klarheit gelangt war. Immerhin sind gewisse essentialia der Kommanditgesellschaft, ein persönlich voll haftender und nur mit der Einlage haftende socii, und ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 339-344.: 5. Die Landkommenda und die Kommanditen

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/II. Die seehandelsrechtlichen Sozietäten/3. Geographisches Gebiet der Kommendaverhältnisse [Soziologie]

... der compagna communis Stehender darf an dieser Form teilnehmen; in den Urkunden treten die ersten Geschlechter der Stadt, die ... ... reicht; es soll daher hier nicht abermals ausführlich darauf zurückgekommen werden. Im wesentlichen enthalten sie dispositives ... ... gerade wegen des Schwankens der wirtschaftlichen Bedeutung zwischen »einseitiger Arbeitsgesellschaft« und »einseitiger Kapitalgesellschaft« (in Lastigs Sinn) oft zweifelhafte Frage, inwieweit ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 332-335.: 3. Geographisches Gebiet der Kommendaverhältnisse

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf dem zweiten Deutschen Soziologentag in Berlin 1912/I. Zum Vortrag von P. Barth über »Die Nationalität in ihrer soziologischen Bedeutung« [Soziologie]

... Aufsätze meines verehrten Freundes Voßler verwiesen werden. Nur auf einen typischen Träger dieser Entwicklung möchte ich hier ... ... wie aussichtslos geworden. Denn gegen diese Gewalten ist die Staatsraison machtlos. Und diesen kapitalistischen Erwerbsinteressen tritt ein ... ... eigenen Landes nicht von Rom her durch Fremde besetzt, sondern für sich reserviert sehen wollten. Nur die Verknüpfung mit der ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 484-487.: I. Zum Vortrag von P. Barth über »Die Nationalität in ihrer soziologischen Bedeutung«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IV. Ethnische Gemeinschaftsbeziehungen/§ 1. Die »Rassen«zugehörigkeit [Soziologie]

... , uns dem Schema nach bekannten, in diesem Fall an die Rasse anknüpfenden, Tendenzen zur Monopolisierung von sozialer ... ... oder ständischer oder anderer Gemeinschaften und zur Monopolisierung der Ehechancen schränkt diese Macht des Hausvaters zunehmend ein und schafft die strenge Einschränkung des Konnubium auf ... ... und das Erbtochter recht, die sekundären, religiösen und politischen Ursprungs sind, mit diesem Namen bezeichnen wollte.) Die Reinzüchtung ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 234-235.: § 1. Die »Rassen«zugehörigkeit

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VIII. Politische Gemeinschaften/§ 1. Wesen und »Rechtmäßigkeit« politischer Verbände [Soziologie]

§ 1. Wesen und »Rechtmäßigkeit« politischer Verbände. Unter ... ... sich die der Gewaltsamkeit des Gemeinschaftshandelns Ausgesetzten auch und sogar in erster Linie unter den Zwangsbeteiligten des politischen Gemeinschaftshandelns ... ... heute keineswegs die einzige, bei der das Einstehen mit dem Leben ein wesentlicher Teil der Gemeinschaftspflichten ist. Auch die Blutrachepflicht der Sippe, ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 514-516.: § 1. Wesen und »Rechtmäßigkeit« politischer Verbände

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VIII. Politische Gemeinschaften/§ 4. Die wirtschaftlichen Grundlagen des »Imperialismus« [Soziologie]

... Gewinn mindestens von gleicher, oft weit größerer Bedeutung als Handelsgewinne [gewesen]. Innerhalb dieses letzteren Motivs der Expansion wiederum trat sehr stark zurück das, ... ... inländischer Fabriken von Kriegsmaschinen nötigt sie, zu dulden, daß diese die ganze Welt, auch die politischen Gegner, mit solchen versorgen. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 521-527.: § 4. Die wirtschaftlichen Grundlagen des »Imperialismus«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 6. Amtsrecht und patrimonialfürstliche Satzung. Die Kodifikationen [Soziologie]

... «. Sehr oft sind direkt priesterliche Einflüsse bei dieser Entwicklung beteiligt gewesen. So im Bereich des Christentums das Interesse an ... ... jede traditionelle Art der Rechtsinterpretation waren diesen, wie jedem rationalistischen Gesetzgeber, durchaus minderwertige Quellen für die Rechtsanwendung und ... ... insbesondere das österreichische und russische Gesetzbuch an; das letztere freilich bedeutete im wesentlichen nur ein ständisches Recht ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 482-496.: § 6. Amtsrecht und patrimonialfürstliche Satzung. Die Kodifikationen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 8. Das Problem der Theodizee [Soziologie]

... Abstand des jenseitigen Gottes gegenüber den unausgesetzt in neue Schuld verstrickten Menschen, mußten diese Vorstellungen ja um so mehr ... ... kann keinerlei Auffassung der religiösen Beziehung geben, die 1. so radikal aller Magie entgegengesetzt wäre, theoretisch wie praktisch, wie dieser, die großen theistischen Religionen Vorderasiens ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 314-319.: § 8. Das Problem der Theodizee

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Diskussionsrede bei den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Magdeburg 1907 über Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte [Soziologie]

... mit gutem Grunde. So ähnlich vielleicht, wesentlich prononcierter, würde sich diese Parteiherrschaft der Sozialdemokratie zweifellos auch gestalten. Keineswegs ... ... die Aeußerung, die mich am meisten in Erstaunen gesetzt hat, auf Rußland hingewiesen. Rußland war aber doch das ... ... Mitwirkung der Autonomie der bürgerlichen Gesellschaft verdächtig war, ist es doch gewesen, welches den Zusammenbruch des alten ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 407-412.: Diskussionsrede bei den Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Magdeburg 1907 über Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/1. Abschnitt. Strukturformen und Funktionsweisen der Herrschaft/§ 1. Macht und Herrschaft. Uebergangsformen [Soziologie]

... Macht ganz entsprechend der heutigen gesellschaftlichen Stellung dessen, der »ein Haus macht« oder der Frau, die »einen Salon hat«. Alle diese Beziehungen können unter Umständen direkt autoritäre Züge annehmen. Und nicht nur der Marktaustausch, sondern auch die konventionellen Tauschverhältnisse der Geselligkeit stiften »Herrschaft« in jenem weiteren ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 541-545.: § 1. Macht und Herrschaft. Uebergangsformen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel III. Typen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung in ihrer Beziehung zur Wirtschaft/§ 3. Die sexuellen Beziehungen in der Hausgemeinschaft [Soziologie]

... der Frau für seinen exklusiven Gebrauch. Tatsächlich ist oft genug auch diese sexuelle Exklusivität prekär gegenüber dem autokratischen Inhaber der Hausgewalt: die Befugnisse, welche ... ... Die Hausgemeinschaften älterer Epochen sind keineswegs immer sehr große Gebilde. Im Gegenteil zeigen diese namentlich, wenn die Art des Nahrungserwerbs zur Zerstreuung nötigte, oft kleine ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 218-219.: § 3. Die sexuellen Beziehungen in der Hausgemeinschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel II. Wirtschaftliche Beziehungen der Gemeinschaften (Wirtschaft und Gesellschaft) im Allgemeinen/§ 3. Gemeinschaftsformen und ökonomische Interessen [Soziologie]

... . Hier pflegt das Gemeinschaftshandeln, wenn es eine Vergesellschaftung aus sich hervortreibt, dieser die Formen der » ... ... einzelnen Vergesellschaftungen darnach zu klassifizieren, wie stark oder wie schwach dieses Auslesemoment bei ihnen wirkt. Genug ... ... und »Konnexionen« willen, welche diese Zugehörigkeit mit sich bringt. Während nun diese Motive an sich einen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 203-207.: § 3. Gemeinschaftsformen und ökonomische Interessen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/5. Abschnitt. Die charismatische Herrschaft und ihre Umbildung/§ 3. Die Disziplinierung und die Versachlichung der Herrschaftsformen [Soziologie]

... des empfangenen Befehls, und die unablässige innere Eingestelltheit ausschließlich auf diesen Zweck. Diesem Merkmal tritt das weitere der Gleichförmigkeit des befohlenen Handelns ... ... vorgestoßen war, dessen Außenseiten die »Spießgesellen« einnahmen, zum Heldenkampf herausbrechen ließen. Mehr als die Zerstreuung der ... ... , überall eine der typischen Grundlagen dieser Massendisziplin gewesen ist. – Die Disziplin des Heeres ist aber ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 681-688.: § 3. Die Disziplinierung und die Versachlichung der Herrschaftsformen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/1. Abschnitt. Strukturformen und Funktionsweisen der Herrschaft/§ 2. Herrschaft und Verwaltung. Wesen und Grenzen demokratischer Verwaltung [Soziologie]

§ 2. Herrschaft und Verwaltung. Wesen und Grenzen demokratischer Verwaltung. ... ... Honoratioren für sich, kraft ihres Prestiges, monopolisiert werden. Speziell in dieser Form ist die Entwicklung der Honoratiorenherrschaft innerhalb lokaler Gemeinschaften, also insbesondere ... ... Demokratie«. Träger der Honoratiorenqualität ist nämlich ursprünglich das Alter . Abgesehen von dem Prestige der Erfahrung sind die ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 545-548.: § 2. Herrschaft und Verwaltung. Wesen und Grenzen demokratischer Verwaltung

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Diskussionsrede auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Nürnberg 1911 zum Thema: Probleme der Arbeiterpsychologie unter besonderer Rücksichtnahme auf Methode und Ergebnisse der Vereinserhebungen [Soziologie]

... Zahlen, die geeignet sind, einige Hypothesen zu stützen, andere Hypothesen neu aufzustellen, die Fragestellung zu korrigieren und ... ... mich der Hoffnung hin, daß sich dieser Glaube langsam mit dem Weiterfortschreiten dieser Untersuchungen in den Kreisen der ... ... diese Untersuchungen wirklich so gelesen haben, wie sie gelesen werden sollen. Das ist keine Kleinigkeit. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988.: Diskussionsrede auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Nürnberg 1911 zum Thema: Probleme der Arbeiterpsychologie unter besonderer Rücksichtnahme auf Methode und Ergebnisse der Vereinserhebungen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel III. Typen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung in ihrer Beziehung zur Wirtschaft/§ 4. Die Sippe und die Regelung der Sexualbeziehungen. Haus-, Sippen-, Nachbarschafts- und politische Gemeinschaft [Soziologie]

... oder soziale Monopole nach außen zu »schließen« gilt, muß vielmehr als Regel angesehen werden. Existiert ein Sippenhaupt und ... ... Erst die allmähliche Monopolisierung der Anwendung von physischer Gewalt durch die politische Gemeinschaft beseitigt diese drastischen »Pflichtenkonflikte«. Für Verhältnisse aber, welche das politische Gemeinschaftshandeln nur ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 219-222.: § 4. Die Sippe und die Regelung der Sexualbeziehungen. Haus-, Sippen-, Nachbarschafts- und politische Gemeinschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/8. Abschnitt. Die rationale Staatsanstalt und die modernen politischen Parteien und Parlamente (Staatssoziologie)/§ 2. Der rationale Staat als anstaltsmäßiger Herrschaftsverband mit dem Monopol legitimer Gewaltsamkeit [Soziologie]

... man nach den »Legitimitäts«gründen dieser Fügsamkeit fragt, dann allerdings stößt man auf diese drei »reinen« Typen. Und diese Legitimitätsvorstellungen und ihre innere Begründung sind ... ... »berufene« Leiter der Menschen gilt, daß diese sich ihm nicht kraft Sitte oder Satzung fügen, sondern weil ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 821-825.: § 2. Der rationale Staat als anstaltsmäßiger Herrschaftsverband mit dem Monopol legitimer Gewaltsamkeit
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