b) Mittleres Reich. Die königlichen Gauverwalter (Nomarchen) sind mit ... ... (aber durchaus nicht genau) durchführbare Scheidung zwischen den mindestens 24 Namen, welche (s.o.) ein persönliches Unterwerfungsverhältnis generell , ohne Berufsspezialisierung, ausdrücken, nur darnach vorgenommen ...
IV. Soziologische Grundlagen: D. Selbstverwaltung, Recht und Kapitalismus. ... ... Boden-Akkumulation beherrschte. Denn ihr Vermögen machten die Beamten, wie wir sahen, u.a. durch Steueragiotage: die willkürliche Festsetzung des Kurses, zu welchem die Pflichtigkeiten in ...
... Schuldner etwa einem der Gläubiger einzahle. Ferner c. 144: Wenn jemand von einem auswärtigen socius einen Brief erhält ... ... den socii partem dare 56 . Anschließend ferner an c. 76 noch: Hat einer der in commune creditores den übrigen denunziert, ... ... einen Teil ohne Schuld verloren – »totum damnum de societate sit«. Endlich nach c. 145 sollen, falls ein socius ...
3. Geographisches Gebiet der Kommendaverhältnisse. Es ist hier nicht der Ort ... ... in den Urkunden treten die ersten Geschlechter der Stadt, die Auria und Spinulla u.a., vorzugsweise häufig als Kommendanten auf. Sehr oft hat derselbe Kommendant sein Kapital gleichzeitig ...
Societas und offene Handelsgesellschaft. Auf welche Rechtssätze es bei der nachfolgenden Untersuchung ... ... den: daß wer in ein bestehendes Geschäft eintritt, für dessen ältere Schulden haftet u.a., – welche aber in ihrer juristischen Konstruktion keineswegs einfach sind, durch ein plastisches ...
§ 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts. Problem der Neuentstehung ... ... Verbreitung eine noch prekäre Neuerung sein. Dann ist der »Richter«, wie wir hier a potiori den Rechtszwangsapparat nennen wollen, eine zweite selbständige Instanz. Aber auch davon abgesehen ...
§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts. Die Rechtspartikularitäten ... ... der zunehmend juristisch gebildeten Richter gewesen ist und teilweise noch ist, daß, m. a. W., alles »Gewohnheitsrecht« in Wahrheit Juristenrecht war und ist, im Zusammenhalt ...
... nicht selbst gesprochen hatte – als Vorteil u.a. die Möglichkeit der »Wandelung« (amendement) begangener Versehen gewann. Der Vorsprecher ... ... B. die Ordnung der vier Kasten bei Manu, alle veralteten Teile der scharî'a in den islâmischen Schulen). Nicht selten pflegt, infolge des Primats des Lehrzwecks ...
... nicht der Bruder. Der Schuldner ist (aktueller oder potentieller) Knecht oder – a fortiori – »Lügner«. Die religiöse Brüderlichkeit fordert die Uebertragung dieser primitiven Nachbarschaftsethik ... ... einer falschen Lesart (μηδὲν ἀπελπίζοντες statt μηδένα ἀπελπίζοντες nach A. Merx); die Geschichte seiner praktischen Anwendung zeigt, daß es ...
Angebliche Ansätze zur Wandlung der römischrechtlichen Grundsätze. Im allgemeinen muß ... ... , hinsichtlich der Bedeutung des Ausdrucks »socius« freilich nicht zweifelsfreien Bestimmung: Lex Malac. c. 65 (es handelt sich um den Verkauf der praedes praediaque): ... ...
Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des ... ... ich einzelne arbeiten lasse, jeden Arbeiter also, nach dem Smithschen Beispiel, Stecknadeln von A bis Z herstellen lasse, oder wenn ich sie nun arbeitsteilig zusammennehme – schon ...
§ 11. Religiöse Ethik und »Welt«. Die Spannung religiöser Gesinnungsethik ... ... außerordentlicher Willkür und völliger Unberechenbarkeit des davon wirklich Geltenden andererseits. Von der islâmischen Scharî'a ist im Einzelfall kaum angebbar, was heute noch in der Praxis gilt, und ...
... der Entwicklung der nicht brahmanischen Asketen (Shramaṇa's) Nachfolge, – falls nicht umgekehrt die Empfehlung der Weltentsagung an den ... ... die jüngere von beiden Erscheinungen und eine Uebertragung ist. Jedenfalls übertrafen die Shramaṇa's, als Inhaber asketischen Charismas, in der populären Schätzung bald das offizielle ...
§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung Der juristische und der soziologische Begriff ... ... des Rechtslebens zutreffenden Fall gelegentlich durch Beispiele zu illustrieren haben, wollen aber zur Vereinfachung a potiori, wenn von »Recht« geredet wird, an direkt durch Rechtszwang garantierte Normen ...
§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«. Weltzugewandtheit des Judentums ... ... den Kreis der Gebildeten hinaus knüpfte an das gewaltige Prestige an, welches der »Shramaṇa« (Asket) von jeher dort genoß und welches vorwiegend magisch-anthropolatrische Züge trug. ...
§ 6. Machtverteilung innerhalb der Gemeinschaft: Klassen, Stände, Parteien. Jede ... ... etwa bestimmte, lange Zeit ansässige (und natürlich: entsprechend wohlhabende) Familien (so die »F. F. V.« = »first families of Virginia«) oder die wirklichen und angeblichen Abkömmlinge ...
Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte. Wie ... ... wirtschaftlichen Seite der Frage zu tun, sondern mit der Genesis von Rechtsgrundsätzen und sind a priori nicht berechtigt zu der Annahme, daß im vorliegenden Fall rechtliche und wirtschaftliche ...
§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine ... ... und nur sie konnten Normen formaler Art überhaupt schaffen, so daß man unter Naturrecht a potiori mit Recht nur sie zu verstehen pflegt. Ihre Ausbildung in der Neuzeit ...
... uns an – vom rationalen Handeln direkt a b führend. Fast alle Mysterienkulte wirkten so. Ihr typischer Sinn ist die ... ... genügt einer »Gesinnungsethik« höchstens als unterste Stufe des Glaubens, wie dies u.a. Augustin betont. Auch der Glaube muß eine Gesinnungsqualität werden. Die persönliche ...
§ 1. Wesen und Wirkung des Charisma. Soziologisches Wesen der ... ... Substruktion, das gerade Gegenteil der bürokratischen. Ist diese an stetige Einnahmen, daher wenigstens a potiori an Geldwirtschaft und Geldsteuern gewiesen, so lebt das Charisma in und doch ...
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