[10]Adhab al Kabi (Muham. Rel.), die Strafe im Grabe. Die Bekenner des Islam nehmen an, dass der Verstorbene sogleich gerichtet werde, und seine Strafe schon im Grabe noch vor der Auferstehung beginne.
Quelle:
Vollmer, Wilhelm: Wörterbuch der Mythologie. Stuttgart 1874, S. 10.