Astraea

[76] Astraea (Gr. M.), »die Billigkeit, Redlichkeit.« Ihre Abkunft wird verschieden angegeben; sie ist entweder eine Tochter des Jupiter und der Themis, oder des Asträus und der Hemera (Tages-Göttin), oder des Apollo und der Chrysothemis, oder wird mit andern Gottheiten, z.B. Ceres, Isis, Fortuna, Themis, für einerlei erklärt. Im goldenen Zeitalter verwaltete sie unter den Menschen Recht und Gerechtigkeit; als dieses dahingeschwunden war, verliess sie die Erde und wurde als Sternbild der Jungfrau an den Himmel versetzt.

Quelle:
Vollmer, Wilhelm: Wörterbuch der Mythologie. Stuttgart 1874, S. 76.
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