[213] Gehennem (Muham.), sowohl die Hölle, in welche die Seele des Sünders nach dem Tage des grossen Gerichts kommen soll, als der Zustand der Verstorbenen bis zu diesem Tage hin, welcher entsetzlich geschildert wird, indem sich mit der Leiche, die volles Bewusstsein behält, ein böser Dämon in das Grab legt, um sie unaufhörlich zu quälen.