Erbeigen mag man besser behalten als erkauftes Eigen . – Graf, 103, 213. Von der Schwierigkeit , ererbtes Gut zu veräussern.
1. Miethe bricht Kauf . – Graf, 281, 327. ... ... Sache durch Verträge belastet, so kann er sie nur in dieser Belastung veräussern und der neue Erwerber muss den Gebrauch der Sache bis zum ...
1. Böse Nahrung macht kunstreiche Leute . 2. De ... ... war es mit den Stamm - und Erbgütern beschaffen, die der jedesmalige Besitzer nicht veräussern durfte, sondern dem nächsten Erben hinterlassen musste, weil alle Nachkommen des ...
1. All Vurtel gellen, sagte der Bauer, und umfuhr den Zoll . ... ... Verzicht des Berechtigten zur Auflösung desselben hin. Verzichten kann jeder, der überhaupt veräussern kann, nur nicht auf öffentliche Rechte , weil diese nur in Begleitung von ...
1. Kirchengut bringt weder Blüte noch Früchte . Es versteht sich ... ... Güter stets als Kirchengüter mit. Ueber diejenigen, welche Kirchen - und Klostergüter veräussern würden, sprach man im Mittelalter gewöhnlich in der Schenkungsurkunde den Fluch aus: ...
Gut (Subst.). 1. Alles gut ist eines andern. – ... ... die er, wie sich von selbst versteht, nach Willkür schalten können muss, veräussern und mit dem daraus gelösten Gelde seine Schuld bezahlen. Auf diese ...