com-prōmitto , mīsī, missum, ere, sich ein gegenseitiges Versprechen geben, bei einer geheimen Verbindung, S.C. de Bacch. im Corp. inscr. Lat. 10, 104, 14 (wo die alte Form compromesise). – insbes. als jurist. ...
comprōmissum , ī, n. (compromitto), das gegenseitige Versprechen streitender Parteien, sich der Entscheidung eines selbstgewählten Schiedsrichters zu unterwerfen u. dessen Spruch anzuerkennen od. eine bestimmte, vorher beim Schiedsrichter niedergelegte Summe als Strafe zu verlieren, das Kompromiß (gerichtl. t ...