I. Beim Hineingehen. a) Die Tür schlägt nach innen. Beim Hineingehen stellt man sich mit ... ... Drücker von innen an und schließt ohne sich umzudrehen die Tür hinter sich. b) Die Tür schlägt nach außen. In diesem Fall stellt man sich wenn ...
... so zieht man den Hut ab und fragt ihn, ob Herr N.N. (nicht kurzweg »der Herr«) zu Hause sei. Nur ... ... gibt Namen und Stand an, z.B.: »Ich bin der Lehrer N.N. von ...« 8. Schirm, ...
A. Vor dem Mahle. 1. Hat man eine Einladung zu Tisch erhalten, so darf man sie nicht ohne Grund ablehnen, sondern soll sie dankend annehmen. Ist man später verhindert, der Einladung zu folgen, so entschuldige man sich höflich bei Zeiten und gebe den ...
B. Die Einzelgänger Wir alle kennen sie, jene, die da ihr ... ... vielleicht, das sollte man der Entscheidung jedes einzelnen überlassen. Hier müßte »chacun à son goût« handeln und selig oder auch unglücklich werden. Irgendwo stimmt das ...
E. Auch wir laden ein Bislang haben wir ganz allgemein darüber gesprochen, ... ... hier regelmäßig und unauffällig zu geschehen hat, muß bereits vorher feststehen. Dazu gehören z.B. die Überwachung des kalten Imbisses, rechtzeitiger Ersatz leerer Schüsseln, Abräumen gebrauchter Teller, ...
B. Während des Mahles. a) Eßgeräte. 1. Die ... ... nur erlaubt, sondern geboten, z.B. bei Spargeln, während z.B. junge Erbsen nur mit ... ... sich nicht bei Tisch: a) zu schlürfen und zu schmatzen; b) zu sprechen mit vollem ...
F. Die Treuen Helfer »Ich bin eine Hausangestellte. Man hat mich gebeten, zu erzählen, wie ich über mich und meine Herrschaft denke. Der Herr, der das von mir verlangt hat, hat gesagt, das kommt in ein Buch, und er hat auch gesagt ...
Beilage A. Neues Trauer-Reglement. Seine Königl. Majestät von Preussen etc. haben in der wohlthätigen Absicht, den unnützen Aufwand bey Trauerfällen noch mehr einzuschränken, als solches durch die Edicte von 1716, 1720 und 1734 bereits geschehen ist, die Trauer sowohl an Allerhöchstdero ...
A. Benehmen des Gastes. 1. Der Gast komme nie unangemeldet zu einem längeren Besuche; es grenzt dies an Rücksichtslosigkeit, denn der Gastgeber beziehungsweise die Hausfrau soll genügend Zeit haben, die nötigen Vorbereitungen für Empfang und Aufenthalt zu treffen. 2. Ebensowenig melde ...
B. Benehmen des Wirtes. Hat sich ein Gast angemeldet oder hat jemand einen solchen eingeladen, so beachte er folgendes: 1. Er lasse Zimmer und sonstiges Erforderliche in den gehörigen Stand setzen, damit der Gast es angenehm und behaglich finde. 2. Kommt ...
Beilage G. Seine Majestät der Kaiser und König haben, ... ... Königlichen und Prinzlichen Residenzen a) zur grossen Gala statt der langen Beinkleider von der Farbe des ... ... Degen mit schwarzer beziehungsweise weisser Scheide (je nach der Abstufung der Trauer), b) zur halben Gala ...
Beilage F. Seine Majestät der König haben, in Verfolg der diesfälligen, von ... ... 1. alle dem Königlichen Hofe angehörigen Herren, also auch die General-Adjutanten, Generale à la suite und Flügel-Adjutanten, so wie der Geheime Cabinets-Rath Seiner Majestät ...
Beilage B. Da Seine Königliche Majestät von Preussen Unser Allergnädigster Herr gut befunden haben, bei Dero Hoflager die Trauer um fremde Souverains und Fürstliche Personen in der Art zu bestimmen, dass künftig 1. für Kaiser und Kaiserinnen, fremde Könige und Königinnen, 3 ...
Beilage E. Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Cabinets-Ordre d.d. ... ... 1. alle dem Königlichen Hofe angehörigen Herren, also auch die General-Adjutanten, Generale à la suite und Flügel-Adjutanten, sowie der Geheime Cabinets-Rath und der Cabinets- ...
A. Wir wohnen so gern Diese Formulierung stammt nicht von ... ... Wand anzubringen. (Bei Stilbetten nicht à la Picasso bzw., sprachlich korrekter, au Picasso!) Ja – und ... ... einging, weil er erstens mit grausamer Hand regierte, zweitens im Jahre 217 n. Chr. an dem Dolch eines Empörers ...
F. Die Kunst zu reisen Daß ... ... Bekleidung verlassen werden (Badeanzug allein genügt nicht). 10. a) Radfahren auf den Zeltplätzen ist ... ... – seine Versprechungen halten! 3. Niemand wird Anlagen, Pflanzen, Zäune u.ä. beschädigen, sondern größtmögliche Sorgfalt gegenüber fremdem Eigentum walten lassen. ...
... zerfallen in zwei Klassen: I. Klasse. a) Legationsräthe, b) Geheime Justizräthe, c) Geheime Finanzräthe, d) Geheime Kriegsräthe, e) Geheime Polizeyräthe, f) Geheime Regierungsräthe, g) Geheime Rechnungsräthe, h) Geheime ...
Beilage B. Königliches Preussisches Rang-Reglement vom 15. April 1705. Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst, Souverainer Printz von Oranien, zu Magdeburg, Cleve, Jülich ...
Beilage G. Hof-Rang-Reglement vom 7. ... ... ihnen im Range gleichstehenden Beamten (z.B. die anwesenden Preussischen Gesandten im Auslande, falls dieselben nicht Wirkliche Geheime ... ... . Die Majors. 49. Die bei Hofe vorgestellten Herren (z.B. der mit Grundbesitz angesessene Adel des Landes ...
Beilage E. Seiner Königl. Majestät in Preussen, unsers Allergnädigsten Herren, Neues Rang-Reglement vom 21. April 1713. 1. General-Feld-Marschall. 2. Stadt-Halter. 3. General von der Cavallerie und Infanterie. 4. Ober-Marschall. ...
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»Wenn die Regeln des Umgangs nicht bloß Vorschriften einer konventionellen Höflichkeit oder gar einer gefährlichen Politik sein sollen, so müssen sie auf die Lehren von den Pflichten gegründet sein, die wir allen Arten von Menschen schuldig sind, und wiederum von ihnen fordern können. – Das heißt: Ein System, dessen Grundpfeiler Moral und Weltklugheit sind, muss dabei zum Grunde liegen.« Adolph Freiherr von Knigge
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