... man jemand die Patenschaft anträgt, unter der Hand erkundigen, ob der Betreffende zu diesem Amt geneigt ist. Die Ablehnung einer Patenschaft muß in möglichst zarter Form erfolgen, um den betreffenden Eltern das Unpassende ... ... zart ist es, der Mutter des Neugeborenen am Tauftage schöne Blumen zu spenden. Zur Tauffestlichkeit ladet man ebenso ...
Eustachius Graf Pilati • Etikette-Plaudereien 3. Auflage: Berlin (Deutsches Druck- und Verlagshaus) 1907.
Im öffentlichen Leben.
... Er soll seine Abende nicht im Klub und Kneipen zubringen, sondern in Gesellschaft seiner Frau. ... ... Mahlzeit nicht heftig aufspringen. Er soll sich nicht in kleinlicher Weise um häusliche Angelegenheiten kümmern, sondern das Forum der Wirtschaft ... ... Er soll kleine Lieblingswünsche seiner Frau zuvorkommend erfüllen. Er soll nur am frühen Morgen oder krankheitshalber ...
... soll. Kinder unter zwölf Jahren gehören im Winter um acht, im Sommer um neun Uhr ins Bett. Man ... ... zu erziehen und nur in äußersten Notfällen strenge Strafen an ihnen zu vollziehen. Einigermaßen ... ... vernünftige Vorstellungen und indem man an ihr Ehrgefühl appelliert, am besten zu erziehen. Vor allen ...
... Man trete dann und wann mit den Lehrern seiner Kinder in Verbindung, um über ihre Leistungen Auskunft zu erhalten. Eine im Hause angestellte Gouvernante oder einen Hauslehrer ... ... . Die Lehrer unserer Kinder sind es, die in rastlosem Streben, in täglichem Opfermut die glückliche Zukunft einer ...
... darf nicht schwülstig sein. Es ist guter Ton, möglich viel in wenig Worten auszudrücken. ... ... jungen Mann ihrer Klasse lautet: »Sehr geehrter Herr so und so.« Sie hat die Anrede auf eine extra Zeile zu setzen. Einen Brief an eine Respektsperson schreibt man auf ...
... Man soll sie nur besuchen, wenn sie es wünschen und wenn es der Arzt erlaubt. Man ... ... vorsetzen. Man soll nicht zu viel mit ihnen sprechen, nicht zu wenig. Man soll ... ... zureden, etwas gegen das Verbot des Arztes zu tun. Man soll in ein Krankenzimmer keine verbotenen ...
... eines Kindes hat man zuvörderst den bürgerlichen und kirchlichen Pflichten zu genügen. Die ersteren müssen ohne Verzug erfüllt werden ... ... gedenkt. Will man später einmal eine Abschrift des Geburtsscheines erlangen, so hat man sich zu diesem Zweck bei dem betreffenden Standesamt zu melden.
... den Familien, mit denen man in Verkehr zu treten wünscht, Besuch zu machen. Vor allen ... ... diesen während der Dauer ihres Besuches in Händen zu behalten und es ist nicht nach den Regeln ... ... Es ist rücksichtslos, eine Wöchnerin zu zeitig zu besuchen, da zu zeitige Besuche in einer Wochenstube viel Schaden ...
... aus Büchern kennen lernen. Schlimm genug, daß so viel Laster, so viel Häßliches, Abschreckendes in der wirklichen Welt existiert. Der Anblick von ... ... Anbetracht dieses anerkannten Umstandes zögern, ein ihnen wertvolles Buch zu verleihen. Es ist dies keinesfalls Engherzigkeit, sondern begründete Vorsicht. ...
... Ziviltrauung geht der kirchlichen Trauung voran. Erstere kann am Hochzeitstage stattfinden, falls es die Umstände erheischen. Sie kann aber auch mehrere Tage vor der Hochzeit vollzogen werden. Das Brautpaar hat dabei eine ernste, gemessene Haltung zu beobachten. Nach der Ziviltrauung findet gewöhnlich bei den Eltern ...
Carl Schütte Willst du erfahren was sich ziemt? Ein lustiges und lehrreiches Handbuch für die Jugend im Dritten Reich
... dergleichen, Rücksichten gegen seine Nachbarn zu nehmen. Ist im selben Hause über oder unter uns jemand ... ... zu besprechen. Auch seinen Hausnachbarn in auffälliger neugieriger Weise in die Fenster zu schauen, ist gegen den guten Ton. Man ... ... zu verursachen, die Hausnachbarn jederzeit artig und höflich zu grüßen, gleichwohl ob man mit ihnen verkehrt oder ...
... sich im Laufe des Abends dauernd durch das Kommen und Gehen verändert, so daß auch Vielbeschäftigte geladen werden können, ohne sich gezwungen ... ... ist der Rout geradezu die ideale Form, denn er bringt eine glückliche Lösung, um über die Schwierigkeiten der Tischordnung, Rangalter, Sympathien bzw. Antipathien ...
... Eltern der Braut die Verlobung an: »Herr und Frau so und so beehren sich, die Verlobung ihrer Tochter so und so mit dem Herrn so und so ergebenst anzuzeigen. Berlin, ... ... »Als Verlobte empfehlen sich: Herr so und so Fräulein so und so.« Üblicher ist statt dessen auf ...
... betreffenden Herren oder Damen sonstwo und wie schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Findet in einem Hause bei einer Festlichkeit eine Lotterie von kleinen Geschenken statt, so haben die Wirte, falls ein Gewinn ihnen zufällt, auf diesen zugunsten eines ihrer Gäste zu verzichten. Man soll Wohltätigkeitslose und Billetts keinem Menschen ...
Im schriftlichen Verkehr.
... Es ist ebenso taktlos zu früh, wie zu spät zu kommen. Ein Herr soll ... ... er zurücktritt, schon recht bejahrt ist. Im übrigen ist es in diesem Falle, wenn eine ältere Dame ... ... Findet man eine Speise zu heiß, so darf man sie in Gesellschaft keineswegs kalt blasen, ...
... Gegenwart des Gebers verächtlich beiseite zu legen oder es zu tadeln. Ein Geschenk hat man in ... ... Geschenke zurückgibt. Gute Dienstboten hat man zu Weihnachten so zu beschenken, daß man nicht nur, ohne jede ... ... doch eigentlich nur etwas verschenken, um Freude zu bereiten. Anderseits ist es auch unpassend, etwas, ...
Buchempfehlung
Die Geschichte des Gaius Sempronius Gracchus, der 123 v. Chr. Volkstribun wurde.
62 Seiten, 4.80 Euro
Buchempfehlung
Biedermeier - das klingt in heutigen Ohren nach langweiligem Spießertum, nach geschmacklosen rosa Teetässchen in Wohnzimmern, die aussehen wie Puppenstuben und in denen es irgendwie nach »Omma« riecht. Zu Recht. Aber nicht nur. Biedermeier ist auch die Zeit einer zarten Literatur der Flucht ins Idyll, des Rückzuges ins private Glück und der Tugenden. Die Menschen im Europa nach Napoleon hatten die Nase voll von großen neuen Ideen, das aufstrebende Bürgertum forderte und entwickelte eine eigene Kunst und Kultur für sich, die unabhängig von feudaler Großmannssucht bestehen sollte. Michael Holzinger hat für den zweiten Band sieben weitere Meistererzählungen ausgewählt.
432 Seiten, 19.80 Euro