... Besatzung bezahlt war, belief sich auf achteinhalb Milliarden Gulden. M. DUBOST: In welcher Form wurde diese Zahlung gefordert? HIRSCHFELD: ... ... aus den Guthaben, welche die Niederländische Bank bei der Reichsbank hatte. M. DUBOST: Erfolgten diese Zahlungen auf Grund einer Klausel des Kapitulationsvertrages? ...
... SA(A)-60 XXI, 466 1 SA(A)-61 XXI, 466 ; XXII, 191 1 SA(A)-62 XXI, 470 1 SA(A)-63 XXI, 470 1 SA(A)-67 ...
... . Jedenfalls gab es mehrere Dienststellen? SEYSS-INQUART: Jawohl. M. DEBENEST: Sie haben die Dienststelle des Dr. Mühlmann besonders gut gekannt? SEYSS-INQUART: Jawohl. M. DEBENEST: Wer hat ihn in die Niederlande berufen? ... ... meine Dienststellen räumlich einrichte. M. DEBENEST: Nur um Ihre Dienststellen einzurichten? SEYSS-INQUART ...
... die Bezeichnung der Dokumente langsam! M. DUBOST: Wir gehen jetzt zu Dokument F-357 über, das als ... ... Soldaten auf einigen deutschen Fahrzeugen, an denen die amerikanischen Kriegsgefangenen auf der Straße N-23 vorbeikamen, ihnen Gegenstände, wie Armbanduhren, Ringe und Handschuhe abnahmen. Die ... ... Kaltenbrunner; es ist das amerikanische Dokument L-35, Seite 246 des Dokumentenbuches 2. Dieses Dokument ist nicht ...
Nachmittagssitzung. M. JEAN JACQUES LANOIRE, HILFSANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK ... ... Ich möchte dazu folgendes bemerken: Das Statut stellt unter 6 a und als strafbaren Tatbestand unter anderem die Durchführung eines Angriffskrieges dar ... ... Völkern. Es ist dieselbe Tendenz, der der frühere Französische Botschafter in Berlin, M. François-Poncet, in seinem ...
... Der Boden war überstreut mit Patronenhülsen, welche die Fabrikmarke S.T.K.A.M. trugen, und die Mauern wiesen zahlreiche Kugelspuren in Manneshöhe auf. ... ... Dokument F-673 stellt ein sehr großes Dokumentenbündel dar, nicht? M. DUBOST: Ja. VORSITZENDER: Dieser bestimmte Teil ...
... in welchem Verfahren, vor welchem Gerichtshof? M. DEBENEST: Ich glaube, es war vor einem holländischen Militärgericht, ja, vor einem Militärgericht in Holland. M. CHARLES DUBOST, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK: Hoher Gerichtshof... VORSITZENDER: Ja, Herr Dubost. M. DUBOST: Dieses Dokument ist ein Auszug aus einem Strafe verfahren, ...
... . HERZOG: Nach 1913-PS, Herr Präsident. VORSITZENDER: Jawohl. M. HERZOG: Ich verlese: »Der Führer könne es nicht verstehen, ... ... in Frankreich...« VORSITZENDER: Ist es auf Seite 1 oder 4? M. HERZOG: Nein, Herr Vorsitzender, ...
... . VI. Aufzählung der geplanten, vorbereiteten, entfesselten und geführten Kriege. A. Die Kriege, auf die sich die Anklageschrift in diesem Anklagepunkt 2 der ... ... und Organisationen für das in Anklagepunkt Zwei dargelegte Verbrechen. Hier wird auf Anhang A dieser Anklage verwiesen, in dem die Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten ...
... HAUPTANKLÄGER: S. M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross, K.C., M.P. STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER ... ... .B.E. HILFSANKLÄGER: Oberstleutnant J. M. G. Griffith-Jones, M.C., Barrister-at-Law Oberst H. J. Phillimore, O.B.E., Barrister-at-Law ...
Anklagepunkt Eins. Gemeinsamer Plan oder Verschwörung (Statut, Artikel 6, insbesondere 6 (a)). III. Feststellung des Verbrechens. Alle Angeklagten haben mit verschiedenen anderen Personen während eines Zeitraumes von Jahren vor dem 8. Mai 1945 als Führer, Organisatoren, Anstifter ...
... , vorbereiteten, entfesselten und geführten Kriege. (A) Die Kriege, auf die sich die Anklageschrift in diesem Anklagepunkt Zwei der ... ... Organisationen für das in Anklagepunkt Zwei dargelegte Verbrechen. Hier wird auf Anhang A dieser Anklage verwiesen, in dem die Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten ... ... Abwesenheit fortgesetzt. Ich rufe den französischen Hauptankläger. M. MOUNIER, HILFSANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK:
... Ausführung dieses Abschnittes der Verschwörung unternahmen die Nazi-Verschwörer das Folgende: (a) Sie brachten Deutschland dazu, eine geheime Wiederaufrüstung von 1933 bis März 1935 ... ... Europa zu erheben.« 3. Angriff auf Österreich und die Tschechoslowakei. (a) Die 1936-1938-Phase des Plans: ...
... 20. November 1945 C MEMORANDUM AN: Brigadegeneral Wm. L. Mitchell, Generalsekretär des Internationalen Militärgerichtshofes. Auf Ersuchen des Gerichtshofes haben ... ... : D. EWEN CAMERON Professor der Psychiatrie, McGill Universität Unterschrift: PAUL L. SCHRÖDER Oberst der amerikanischen Armee, Neuropsychiatrischer Berater.
Die Reichsregierung. Die in der Anklage erwähnte »Reichsregierung« besteht aus folgenden Personen: i) aus Mitgliedern des ordentlichen Kabinetts nach dem 30. Januar 1933, dem Tage, in dem Hitler Kanzler der Deutschen Republik wurde. Der hier verwendete Ausdruck »ordentliches Kabinett« bedeutet: ...
IV. Gerechtes Verfahren für die Angeklagten. Artikel 16: Zwecks Wahrung der Rechte der Angeklagten soll folgendes Verfahren eingeschlagen werden: a) Die Anklage soll alle Einzelheiten enthalten, die den Tatbestand der Beschuldigungen bilden. ...
... . Artikel 18: Der Gerichtshof soll: a) den Prozeß streng auf eine beschleunigte Verhandlung der durch die Anklage gemachten ... ... betraute Person. Artikel 24: Die Verhandlung soll folgenden Verlauf nehmen: a) Die Anklage wird verlesen. b)Der Gerichtshof fragt jeden ... ... h) Sodann hat die Verteidigung das Wort. i) Nach ihr erhält die Anklagebehörde das Wort. ...
Krupp Der Angeklagte KRUPP war zwischen 1932 und 1945: Leiter der Friedrich Krupp A.G., Mitglied des Generalwirtschaftsrates, Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie, Leiter der Gruppe für Kohle, Eisen und Metallproduktion unter dem Reichswirtschaftsministerium. Der Angeklagte KRUPP benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen ...
... 18. November 1945. MEMORANDUM AN: Brigade General William M. Mitchtell, Generalsekretär. FÜR DEN Internationalen Militärgerichtshof Dem Ersuchen ... ... Unterschrift: EUGEN KRASNUSHKIN Professor an dem Wissenschaftlichen Forschungsinstitut Moskau. Unterschrift: PAUL L. SCHRÖDER Oberst der amerikanischen Armee, Neuropsychiatrischer Berater.
H. Verantwortlichkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen für die im Anklagepunkt 1 angeführten vergehen. Es wird hierbei auf Anhang A dieser Anklageschrift hingewiesen, welcher eine Aufstellung der Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten hinsichtlich des in Anklagepunkt 1 der Anklageschrift aufgezählten Verbrechen enthält. Ferner wird hierbei auf ...
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