Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Speer nicht schuldig ist nach Anklagepunkt Eins und Zwei, aber schuldig ist nach Anklagepunkt Drei und Vier. PROF. DONNEDIEU DE VABRES:
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Frick nicht schuldig nach Punkt Eins ist. Er ist schuldig jedoch nach Punkt Zwei, Drei und Vier.
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Frank nach Punkt Eins der Anklageschrift nicht schuldig, dagegen nach Punkt Drei und Vier schuldig ist.
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof findet Keitel nach allen vier Anklagepunkten schuldig. VORSITZENDER:
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof spricht den Angeklagten Göring nach allen vier Anklagepunkten der Anklageschrift schuldig.
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erklärt Dönitz nicht schuldig nach Punkt Eins der Anklage, jedoch schuldig nach Punkt Zwei und Drei.
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof stellt fest, daß Raeder unter Punkt Eins, Zwei und Drei schuldig ist.
... , dem Deutschland beigetreten war und das die in dem Londoner Flottenabkommen von ... ... und dem Protokoll von 1936 war man mit dem vollen Bewußtsein beigetreten, ... ... auf See wichtiger ist als Rettungsarbeiten und daß die Entwicklung der Luftwaffe ...
... und wo immer es möglich ist, um den Bau des Reiches als Ganzes aufrechtzuerhalten.« Am 5. Januar ... ... und im Mai 1933 zum Thüringischen Innenminister und zum Leiter des Thüringischen Staatsministeriums«, muß ... ... zitierte Übersetzung dieser Stelle lautet: »All the men must be fed, sheltered and treated in ...
Kriegsverbrechen. Raeder ist der Kriegsverbrechen auf hoher See beschuldigt. Die »Athenia ... ... U-30 zurückkehrte, bekanntgeworden sei und daß Hitler dann der Marine und dem Auswärtigen Amt die Weisung gegeben habe ... ... 32 Raeder gibt zu, daß er den Befehl auf dem Dienstwege weiterleitete und ...
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof hat entschieden, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist, und ordnet an, daß er vom Marschall des Gerichtes entlassen werde, sobald sich der Gerichtshof jetzt vertagt. PROF. DONNEDIEU DE VABRES ...
Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Sauckel ist nicht schuldig nach Anklagepunkt Eins und Zwei. Er ist schuldig nach Anklagepunkt Drei und Vier.
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Fritzsche nicht schuldig im Sinne dieser Anklage ist und ordnet an, daß er, wenn sich dieser Gerichtshof demnächst vertagt, durch den Gerichtsmarschall entlassen werde. GENERALMAJOR NIKITCHENKO:
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof entscheidet daher, daß von Papen nach dieser Anklageschrift nicht schuldig ist, und ordnet an, daß er durch den Marschall entlassen werde, sobald der Gerichtshof sich demnächst vertagt. GENERALMAJOR NIKITCHENKO:
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof stellt daher fest, daß Streicher unter Anklagepunkt Eins nicht schuldig, jedoch unter Punkt Vier schuldig ist.
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof hat Rosenberg nach allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden. MR. BIDDLE:
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof entscheidet daher, daß Ribbentrop nach allen vier Anklagepunkten schuldig ist. PROF. DONNEDIEU DE VABRES:
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof hat von Neurath in allen vier Punkten für schuldig befunden. VORSITZENDER:
Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Seyß-Inquart schuldig ist unter Anklagepunkt Zwei, Drei und Vier, aber nicht schuldig unter Punkt Eins. MR. BIDDLE:
Schlußfolgerung. Der Gerichtshof hat von Schirach unter Anklagepunkt Eins für nicht schuldig befunden. Er ist schuldig nach Anklagepunkt Vier. MR. BIDDLE:
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