... sagt: zitternd wie Açvatthalaub (bes. vor Furcht, z.B. MBh. 1, 197, 22; XIV, 9, 20). ... ... steht: rājayogya »dem König vorbehalten«. A6 Ähnliche, z. T. noch strengere Vorschriften gibt hier Nītiv. 90, 8ff ... ... Lippe (worauf sie jedenfalls Gift getan hatte); die Vṛikodarī den Fürsten der Daçārṇa mit einem vergifteten ...
... wie er mit Sindherrossen zur sabhā fährt); V, 59, 3ff.; 89, 1ff.; 189, 18ff.; 192, 14–27 (wie er empfangen wird, sich beträgt und seine Botschaft ausrichtet); V, 72, 7; 88 ... ... muß vorbringen, was ihm aufgetragen); V, 93 (Heuchelrede des dūta); V, 160–163 (Hohnbotschaft an ...
... , niryoga zu lesen (kāryaniryoga = kāryanirvāha. Siehe Rām. V, 39, 4; 38, 63; 56, 10; 68, 10; ... ... und Mookerji, Loc. Gov. 171f., sowie Çukran. I, 644f.; MBh. V, 34, 32. Nītiv. 41, 8–9 ...
... . XII, 56, 44–46. Vgl. z.B. auch Çukran. IV, 4, 412. A4 ... ... Wunder da, daß die Tageseinteilung des Fürsten so wichtig ist. Von ihr redet z.B. auch Nītiv. 94, 14ff.; Bṛ.-Nīti I, 59–66 ...
... an beiden Orten sowohl verschiedene als auch die nämlichen Qualitäten vor, wie z.B. dass Verstand sein Stoff sei u.s.w. Darum ist es ... ... dasjenige, was im Agnirahasyam übergangen war, im Bṛihadâraṇyakam erwähnt werden, z.B. dass er der Herr der Welt u ...
... ; Y. II, 39. Vgl. auch Çukran. IV, 5, 631f.; V, 192f. Nicht bestimmt wird die Vermehrung bei geliehenen Weibern (Sklavinnen) und ... ... wenn die nicht handlungsfähige Person für ihren Gewalthaber gehandelt, z.B. Schulden für den Haushalt gemacht hat. Kurz und bündig ...
... = in ihrer Besonderheit, einzeln wie MBh. V, 160, 35? Dann: »auch die angemessenen eins ums andere«. Der ... ... « Bedenken erregt, liest ja Gaṇ., im 18. Kapitel (S. 364, Z. 4 seiner Ausgabe) selber sāmanto balavataḥ pratighāto 'ntardhih, ... ... ist sonst immer ein Genosse des Eroberers. Vgl. z.B. Kām. VIII, 43. Endlich sehe ich ...
... eintreten, denn einerseits werden c und v und andererseits p und v viel vertauscht. Dann: »soll ... ... ) heißt nun auch Wagenfahrer und Wagenbesitzer, Fuhrmann (z.B. G. X, 33), also auch Wagentier, Zugstier. So cakrīvant Esel in Çiçup. V, 8. Anständige Stiere richten ...
... im altind. Epos S. 304 f. A1 Vgl. z.B. MBh. XIII, 44, 1, wo die Ehe genannt wird ... ... A8 Wie kostbar ein Mädchen ist, das man zur Ehe hingibt, zeigt z.B. Vas. XXIX, 18: »Tausend ...
... «, was ganz in Übereinstimmung steht mit anderen Stellen der Smṛiti, z.B. B. II, 2, 12f und mit Kauṭ. ... ... VIII, 27; G. X, 48; Vish. III, 65; Çukran. V, 139 (wo überall der König verpflichtet wird, ...
Vorrede zur Ersten Auflage (1899) Die Lieder der Mönche ... ... noch fehlt. Bereits im Suttanipāto, »Den Bruchstücken der Reden«, trifft man z.B. das Dogma von den zweiunddreißig lakkhaṇāni des mahāpuriso, ... ... buddhistische Lehre Philosophie der Heiligkeit nennen. Wien, Mitte März 1898. K.E.N.
... daß prakshepavṛiddhiḥ gleich »vāṇijyādhigatasyaitāvato lābhasyaitāvad deyam« iti paribhāshitā vṛiddhiḥ sein soll, dünkt mich reine Willkür. Woher sollte prakshepa ... ... –84. Auch in der Erzählungslit. haben wir solche Listen gegen Betrüger. Siehe z.B. die Geschichte der Upakoçā Kathās. ...
... als ābhigāmikaguṇa marschiert vṛiddhadarçin auf, ebenso aber das gleichwertige vṛiddhopadeçācāra beim ātmasaṃ ... ... für den Herrscher sind, geht z.B. aus 294, 6ff. hervor. 13 Kām. ... ... ja auch sonst vor und findet sich bei Kauṭilya auch z.B. 269, 9, 11. Vgl. 253, 20. ...
... ṛita hieße natürlicherweise wohl nur: geflohen, davongelaufen, davongegangen. Vgl. z.B. pratyapasarpaṇa das Weichen aus der Schlacht, Rām. VI, ... ... und knechtschaffen sind diese alten Inder sonst nicht. 18 Buch V, Kap. 1. Diese geheime Abmurksung ist also ...
... bestechen«. Upajapta bedeutet auch »bestochen«, z.B. Rām. VI, 104, 11. Der Bestochene bringt dann einen ... ... wird, Soldaten einzuschmuggeln und so das Land zu erobern, und auch Çukran. V, 7 nennt die Kaufleute als Spione, des Feindes Land auszukundschaften. ...
... , gerecht usw. 303, 3; MBh. V, 150, 6; VIII 31, 30 . Natürlich will er durch ... ... Vertrags nicht verabredet«. A5 Wegen der anderen Bedeutung ließe sich z.B. kṛitāgas »einer, an dem ein Unrecht begangen worden ...
... heisst es bei ihnen (Sâ khya-Kâr. v. 29 = Sâ khya-Sûtram 2, 31): »Gemeinschaftliche Wirkung ... ... unterordnen. Denn so wird mehr als einmal die Machtstellung des Prâṇa geschildert; z.B. wenn, während die übrigen Organe, die Rede u.s.w., ...
... sondern vor allem: »wer sie entzweit,« wie z.B. auch MBh. V, 35, 43 zeigt, wo bhāryāpatyor antara ... ... Gatten überragen darf). N. V, 39; Y. II, 183. Sodann: Die Sklaven müssen gut gehalten ... ... . II, 172; Vish. XXVIII, 40. Aber man wird das ausdrückliche vṛittyā çudrasamo hy esha des B. und des ...
... Not (ārta, wie z.B. wenn er in Lebensgefahr schwebt), 14. von einem Betrunkenen, 15 ... ... ist ungültiges Gegebenes (adatta).« Vgl. M. VIII, 212; G. V, 23 und besonders Bṛ. XV, 9–11; auch ... ... Gaṇ. und Jolly. Man ändere auch lieber »Bürgschaftsschuld« (in Z. 12) in »Bürgschaft«. ...
... der Schlacht bekämpfen oder töten soll. So bhāga z.B. MBh. V, 57, 12ff.; 158, 22; VII, 176 ... ... war in Altindien vielleicht kaum weniger häufig als bei uns. Siehe z.B. Jāt. IV, 159. ... ... sie die Gelder ihres Verbandes (gaṇa) veruntreuen (Vish. V, 167; Y. II, 187 ...
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