1. locken , s. kräuseln.
abgedacht , s. abdachen.
abpachten etc., s. pachten etc.
abmartern , s. abquälen.
abhorchen , s. ablauschen.
abschälen , s. schälen.
abgeneigt , s. abneigen.
abglätten , s. glätten.
abbetteln , s. betteln, erbetteln.
abgenutzt , s. abnutzen.
2. geraten , I) vonstatten geben, gelingen: a) v. Lebl.: cadere (ausfallen, von Unternehmungen), mit dem Zus. bene, prospere, perquam venuste [gut, glücklich, sehr schön] od. male [übel] od. praeter opinionem od. ...
2. Gericht , das, I) die gerichtliche Untersuchung: iudicium (z.B. in Privatangelegenheiten, über ... ... wegen etw. jmd. vor Gericht fordern etc., jmd. vor G. verklagen, s. anklagen: im G. (als Richter) sitzen, sedere iudicem: ...
1. berufen , I) v. tr. 1) herbeirufen: vocare, ... ... alqd faciendum. – 2) = beschreien, verschreien, w. s. – berufen (Partiz.), s. berüchtigt. – II) v. r. sich berufen auf ...
1. belegen , I) eig.: tegere. contegere. integere (bedecken, überdecken). – consternere (darüberbreiten, darüber hinlegen, z. B. alqd caespitibus). – operire. cooperire (ganz zudecken, so daß nichts mehr davon zu sehen ist, z. B. ...
abschaffen , dimittere. missum facere (entlassen, die Diener). – ... ... , Wagen etc.). – abolēre (außer Gebrauch setzen, Gesetze, Gebräuche, Religionen, s. »aufheben« die Synon.). – usum alcis rei interdicere (den Gebrauch ...
abgewinnen , I) eig.: auferre alci alqd. – II) uneig.: a) etwas durch Mühe etc. erlangen; z. B. dem Feinde ein Treffen ... ... einen Marsch a., praecipere iter; breviori viā alqm praevenire: einen Vorsprung a., s. Vorsprung.
abfertigen , I) eig,: a) jmd.: absolvere (mit jmd. in bezug auf ein ... ... abtun). expedire (erledigen). – II) übtr.: 1) = abschicken, w. s. – 2) kurz abweisen: repudiare (verschmähen). – repellere (durch ...
Abhandlung , die, disputatio. dissertatio (das Abhandeln über einen gelehrten Gegenstand, nie die Schrift; s. »erörtern« über die Verba). – liber. libellus (die Schrift, in der etwas abgehandelt wird). – commentarius od. commentarium (skizzierter Aufsatz, ...
2. kriegen , in dem Sinne von »nehmen, ergreifen, bekommen«, w.s. – Ironisch drohend: wie hätte ich dich kriegen wollen, wenn nicht etc., quo te modo accepissem, nisi etc.
1. lüstern , a) übh., nach etwas, appetens (Verlangen ... ... . avidus (begierig) alcis rei. – ich bin nach etwas lüstern, s. 2. lüstern. – b) = wollüstig: libidinosus.
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