arrogātio , ōnis, f. (arrogo), die feierliche Annahme einer mündigen u. selbständigen Person an Kindes Statt, die in den comitia centuriata unter der Autorität u. Genehmigung des Volkes geschah (vgl. adoptio), wobei der Adoptierende gefragt ...
adoptio , ōnis, f. (adopto), I) die Annahme ... ... Adoption gew. eines, der noch in väterlicher Gewalt stand (vgl. arrogatio), ius adoptionis, Cic.: nego istam adoptionem pontificio iure esse factam, Cic.: ...
Adoption , adoptio. adoptatio (die Annahme eines noch in väterlicher Gewalt Stehenden, noch Unmündigen an Kindes- od. Enkels Statt). – arrogatio (die Annahme eines Selbständigen, Mündigen an Kindes Statt). – durch A. ...
ar-rogo (ad-rogo), āvī, ātum, āre, I) ... ... einen Mündigen u. Selbständigen an Kindes Statt annehmen (s. arrogātio das Nähere), Gaius inst. 1, 99. Ulp. fr. 8. ...
1. dētēstātio , ōnis, f. (detestor), I) in der ... ... . von den Familiensakris und dadurch von der gens selbst, was bei der arrogatio vom Sohne geschah, Gell. 15, 27, 3. – b) ...