verbindlich , I) verbindend, verpflichtend: alligans od. obligans. – obstringens (fest und eng). – v. sein, alligare; ob ligare; obstringere: es hat etwas (ein Gesetz, Beschluß) für jmd. v. Kraft, alqd alligat od ...
2. iūs , iūris, n. (altlat. ious, iuus, ... ... Recht als Inbegriff von Gesetzen, Verordnungen u. herkömmlichen Gebräuchen, insofern sie verbindlich sind u. vorschreiben, was erlaubt u. nicht erlaubt ist, die ...
subarro , ātus, āre (sub u. arra), durch ein Aufgeld verbindlich machen, verpfänden, Cassian. coll. 7, 6. Sulp. Sev. append. ep. 2, 12. p. 241, 22 Halm u.a. Eccl.
ob-necto (nexuī), nexum, ere, I) umschlingen, glauco pampino obnexae, *Acc. tr. 257. – II) = obligo, verbindlich machen, Fest. 190, 11.
obligātus , a, um, PAdi. (v. obligo), verbindlich, verpflichtet, obligatus ei nihil eram, Cic. – Compar., quanto quis melior et probior, tanto mihi obligatior abit, Plin. ep. 8, 2, 8.
obarrātus , a, um (ob u. arra), durch ein Aufgeld verbindlich gemacht, Sulp. Sev. epist. 3. § 2.
sacrāmentum , ī, n. (sacro), I) das, wodurch man sich od. einen anderen zu etw. verbindlich macht, die Weihe, dah. A) als jurist. t. t. = die Summe Geldes, die man im Zivilprozeß niederlegte ...
zuvorkommend , officiosus, gegen jmd., in alqm (dienstfertig, gefällig, verbindlich). – facilis, gegen jmd., in alqm, in od. bei etw., in alqa re (willfährig). – blandus (einschmeichelnd, zutunlich). – z. Benehmen, Wesen, ...
obligātōrius , a, um (obligo), verbindend, verbindlich, ICt.
auctōrāmentum , ī, n. (auctoro), I) das, wofür man sich zu einem Dienste (Soldaten-, Gladiatorendienste, einer Mordtat usw.) verbindlich macht, das Handgeld, Mietgeld, funebre, Vell.: centenûm milium, Suet.: ...
prae-pīgnerātus , a, um, verpfändet, verbindlich gemacht, Amm. 29, 2, 6.
teneo , tenuī, tentum, ēre (zu tendo), tr. ... ... oculi picturā tenentur, Cic. – e) zu einer Verbindlichkeit anhalten = verbindlich machen, binden, haec adeo edico ex hac nocte primum ut lex teneat ...
necto , nexuī u. nexī, nexum, ere, knüpfen, ... ... talia nectebant, solches sprachen sie untereinander, Stat. – C) verbinden, verbindlich machen, sacramento quodam nexi, Iustin.: res pignori nexa, verpfändete, ...
al-ligo (ad-ligo), āvī, ātum, āre, anbinden, ... ... , Vertrag, Versprechen, Pflicht u. dgl. fesseln u. beschränken, binden, verbindlich machen, verpflichten, dat arrhabonem et iureiurando alligat (lenonem), Plaut.: caput ...
... me (sc. tibi), Plin. ep.: so auch obligari alci, verbindlich werden, Ov.: me tibi obligatum fore, Cic.: Prometheus obligatus aliti, ... ... , Hor.: obligatam redde Iovi dapem, zu dem du dich durch Gelübde verbindlich gemacht hast, den gelobten, Hor. – mit folg ...
il-ligo , āvī, ātum, āre (in u. ligo), ... ... distentum illigat Mettium, Liv. – b) übtr.: α) binden = verbindlich machen, an sich ketten, alqm pignoribus, Cic.: alqm conscientiā, Tac.: ...
con-iūro , āvī, ātum, āre, zusammen schwören, ... ... 1. – II) = sich eidlich verbinden od. gegenseitig verbindlich machen, sich eidlich verbrüdern, sich eidlich verbünden zu irgend einem Zwecke, ...
commodē , Adv. m. Compar. u. Superl. ( ... ... facit et santonica herba, Scrib. – Insbes.: a) gefällig, gewinnend, verbindlich, zuvorkommend (s. Lorenz Plaut. most. 840), bene et c ...
dē-mereo , meruī, meritum, ēre, I) jmdm. od. ... ... um jmd. od. etw. verdient machen, sich jmd. verbindlich machen, sich jmd. verpflichten, jmd. an sich ...
auctōro , āvī, ātum, āre (auctor), I) als Gewähr ... ... Plin. 36, 117. – dah. übtr. a) übh. verbindlich machen, verpflichten, eo pignore velut auctoratum sibi proditorem ratus est, Liv.: ...
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