Der Achat , des -es, plur die -e, bey den neuern Naturkennern, ein Geschlechtsnahme aller feinen Hornsteine, welche verschiedene, so wohl einfache als vermischte Farben haben, eine feine Politur annehmen, und daher unter die Halbedelsteine gerechnet werden. Der Deutsche Nahme rühret ...
Abfèrtigen , verb. reg. act. 1) Fertig machen, und ... ... Einen Courier an jemanden abfertigen, abschicken. 2) Die schuldige Bezahlung, verlangte Antwort u.s.f. geben, und damit gehen lassen, nach vollendetem Geschäfte gehen lassen. Ich ...
Abschwören , verb. irreg. act. S. Schwören. 1) Einen Eid abschwören, ihn ... ... empfangenes Darlehn, einen Wechsel, eine Schuld, seine Hand, seine Unterschrift u.s.f. abschwören. Hierher gehöret wohl auch die niedrige R.A. da man von einem in Ansehung der Eide leichtsinnigen Menschen sagt: er ...
Abgleichen , verb. reg. act. daher im Imperf. ich gleichte ab, und im Part. Pass. abgegleicht, S. Gleichen, völlig gleich machen, bey verschiedenen Handwerkern, z.B. bey den Uhrmachern, die Feder abgleichen, ihr überall eine gleiche Stärke ...
Abstreiten , verb. irreg. act. S. Streiten. 1) Durch einen Rechtshandel entziehen, abrechten. Er hat mir einen Garten, ein Haus abgestritten. Noch mehr aber, 2) streitig machen, durch Gründe und Gegengründe zu entziehen suchen. Einem seinen Grund und Boden ...
... zu. Abendwärts gehen, schiffen, wohnen u.s.f. Anm. Abendwärts mit der zweyten Endung des Hauptwortes zu verbinden, ... ... .B. abendwärts der Stadt, ist eben so ungewöhnlich, als die biblischen R.A. gegen abendwärts, Jos 8, 9. 12. Kap. 16, 3. ...
Abschlägig , adj. et adv. von dem Hauptworte Abschlag, einen ... ... .i. Verneinung, in sich fassend. Es ist größten Theils nur in der R.A. üblich, einem eine abschlägige Antwort geben, oder ertheilen. Eine abschlägige Antwort bekommen ...
Abschreyen , verb. irreg. act. S. Schreyen. 1) Mit einem Geschreye verkündigen. Etwas abschreyen. Der Wächter schreyet ab, rufet ab. 2) Mit einem Geschreye absprechen. ‒ Viel stolze Kluge schreyen Dem armen Sterblichen des Willens Freyheit ab, Haged ...
Abschnüren , verb. reg. act. 1) Nach aufgelöseter Schnur abnehmen. 2) Mit einer Schnur abmessen, bey den Zimmerleuten, Markscheidern, Gärtnern u.s.f. Ein Beet im Garten, einen Gang abschnüren, dessen Gestalt mit der ...
Abzeichnen , verb. reg. act. 1) Die Gestalt einer ... ... Ein Lager abzeichnen, abstecken. Einen Platz zu einem Gebäude, zu einem Garten u.s.f. abzeichnen. 2) Durch Zeichen, d.i. Linien und Striche, abbilden ...
† Ablactiren , verb. reg. act. ein aus dem Lateinischen ablactare entlehntes Kunstwort der Gärtner, eine Art des Pfropfens, einen Zweig ohne ihn abzuschneiden, auf einen andern Stamm pfropfen, welches auch absäugeln und absängen genannt wird, welches S.
Abscheuern , (nicht abscheuren, S. Scheuern,) verb. reg. act. 1) Durch Scheuern wegbringen. Den Schmutz abscheuern. Ingleichen, durch Scheuern gehörig reinigen. Einen Kessel, ein Gefäß abscheuern. 2) † Jemanden abscheuern, ihm einen derben Verweis geben.
Abgewähren , verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr.
Absprießen , verb. irreg. neutr. (S. Sprießen,) mit dem Hülfsworte seyn, welches in der höhern Schreibart in figürlicher ... ... abstammen, gebraucht wird, aber größten Theils nur in der Oberdeutschen Mundart üblich ist. S. auch Absprossen.
† Abschinden , verb. irreg. act. S. Schinden, in gemeinen und niedrigen Ausdrücken, schneidend abziehen. Einem Stücke Vieh die Haut, das Fell abschinden. Dem Baume die Rinde abschinden. Und dann metonymisch, ein todtes Vieh, einen Baum abschinden.
* Ablörschen , oder ablêrschen, verb. reg. act. welches nur im Bergbaue üblich ist, in eine geringe Tiefe graben, zum Unterschiede von absinken; ein Wort von unbekannter, wenigstens ungewisser Abstammung. S. nach Gelörsche.
* Abheischen , verb. reg. act. fordern, abfordern, S. Heischen. Die Schuld wird abgeheischt, Opitz. In der Hochdeutschen Mundart ist dieses Zeitwort nicht üblich, wohl aber in der Oberdeutschen.
* Abbilligen , verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig.
* Abhèlflich , adj. welches aber nur in den Kanzelleyen in der R.A. üblich ist, einer Sache abhelfliche Maße geben oder verschaffen, d.i. ihr abhelfen, sie aufhören machen.
* Der Abort , des -es, plur. die -e, ein abgelegener Ort, nur in Niedersachsen.
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