[746]Überblattern, verb. regul. act. überblättert, zu überblättern. 1. Eine Stelle überblättern, sie im Durchblättern übersehen. 2. Ein Buch überblättern, wofür doch durchblättern besser ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 746-747.