[751] Überführen, verb. regul. act. 1. Ǘberführen, übergeführt, über zu führen, über etwas führen, es geschehe nun durch Leiten, oder vermittelst eines Fuhrwerkes. Reisende für das Geld überführen, über einen Fluß. Ich mußte mich überführen lassen, über den Steg leiten lassen. Im gemeinen Leben auch mit ausdrücklicher Beyfügung der vierten Endung. Getreide nach Sicilien überführen, wofür man doch lieber sagt, hinüber führen.
2. Überfǘhren, überführt, zu überführen, mit unleugbaren Beweisgründen zum Geständnisse oder zum Beyfalle bewegen, wodurch es sich von überweisen, und überzeugen unterscheidet. Jemanden überführen, daß er geirret habe. Ich bin vollkommen ihrer Meinung, denn sie haben mich hinlänglich überführet. Jemanden mit einem Briefe, mit einem Beweisgrunde überführen. Mit der zweyten Endung der Sache, jemanden des Geizes überführen, ihn überführen, daß er geitzig sey, ist es im Oberdeutschen am häufigsten, im Hochdeutschen aber seltener. Daher die Überführung.
Anm. In dieser figürlichen Bedeutung im Schwed. fullföra, woraus zu erhellen scheinet, daß über hier eine verstärkende Bedeutung hat, führen aber schon etwas ähnliches mit beweisen bezeichnen müsse.