[106] Überführen, 1) jemand mittelst eines Fuhrwerks, Fahrzeugs od. durch Leitung an einen jenseitigen Ort bringen; 2) jemanden durch unleugbare Beweisgründe zum Geständnisse einer, wegen ihrer Widergesetzlichkeit geläugneten Handlung bringen; 3) einen Markt überführen, zu viel Waare auf den Platz bringen.