[764]Überlḯsten, verb. reg. act. überlistet, zu überlisten. Jemanden, einen Listigen durch List hintergehen, so daß man ihn an List übertreffe; ingleichen in weiterm Verstande, jemanden durch List überraschen, berücken. Daher die Überlistung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 764.