Übermachen

[764] Übermáchen, verb. reg. act. übermacht, zu übermachen. 1) Auf und über der ganzen Oberfläche bearbeiten, doch nur im gemeinen Leben, wo es auch zuweilen für überkleiden, übertünchen, u.s.f. gebraucht wird. 2) Einem etwas übermachen, es ihm übersenden, überschicken. Ihm Waaren auf der Post übermachen. Geld an jemanden übermachen. Es wird am häufigsten von Dingen von einiger Größe gebraucht. Einen Brief wird man nicht leicht übermachen, sondern überschicken. 3) Ein übermachtes Zwingen, ist bey den Jägern diejenige Art der Fährte, wenn der Hirsch mit dem hintern Fuß genau in den vordern eintritt. 4) * Übertreiben; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Sie habens übermacht, darum müssen sie zu Boden gehen, Jer. 48, 36. Und verderbte das ganze Land ohne Barmherzigkeit, die es mit Sünden übermacht hatten, Sir. 16, 10. So auch die Übermachung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 764.
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