[479] Āufbrêchen, verb. irreg. (S. Brechen,) welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Activum, durch Brechen öffnen. Einen Brief, eine Thür aufbrechen. Bey den Jägern heißt aufbrechen von dem hohen Wildbrete und dem zur hohen Jagd gehörigen Federwildbrete so viel, als dasselbe öffnen und ausweiden. In den Hammerwerken bedeutet es, die Brechstange in das geschmolzene Eisen stoßen, und sehen, ob es anläuft, und zum Verschmieden tüchtig ist. So auch die Aufbrechung.
II. Als ein Neutrum, welches mit dem Hülfsworte seyn verbunden wird. 1) Aufgebrochen werden, doch am häufigsten nur in figürlicher Bedeutung für, sich öffnen. Das ist der Tag, da aufbrachen alle Brunnen der großen Tiefen, 1. Mos. 7, 11. Welcher Gebrauch doch jetzt ungewöhnlich ist. Wohl aber sagt man noch, die Knospen, die Blumen brechen auf. Das Geschwür bricht auf, ist aufgebrochen. Die Hände, die Füße brechen ihm auf; aufgebrochene Füße haben. Die Wunde ist wieder aufgebrochen. 2) Den Ort seines Aufenthaltes verändern, doch nur von Kriegesheeren und fürstlichen Personen, welche mit einem zahlreichen Gefolge reisen. Mit dem Lager aufbrechen. Das Kriegesheer ist bereits aufgebrochen. Das Regiment wird bald aufbrechen, sich bald auf den Weg machen. Von einem Orte aufbrechen. Das Abbrechen der Gezelte hat ohne Zweifel zu diesem Gebrauche des Verbi Anlaß gegeben.
Anm. Von brechen, scheinen, glänzen, war ehedem auch aufbrechen für anbrechen üblich.
Ich sich den morgensterne ufbrechen,
Der Burggraf von Liunz.
Wer ist die do hergeet als der Morgenrot, der des morgens ausprechent ist, im Buche der Natur, Augsb. 1483, aus dem Hohenliede.