[39]Die Abfolgung, plur. inusit. die Aushändigung oder Zurücksendung dessen, was man von einem andern in seiner Gewalt hat. Man hat um die Abfolgung des Gefangenen angehalten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 39.