[72] 3. Abmahlen, (von mahlen, pingere,) verb. reg. act. 1) Eigentlich, die Gestalt einer Sache durch Mahlen abbilden. Eine Stadt, eine Landschaft, eine Person abmahlen. 2) † Figürlich, lebhaft beschreiben, gemeiniglich mit den Nebenwörtern übel, häßlich u.s.f. Einen übel abmahlen. Er ist sehr häßlich bey mir abgemahlet worden, oder er ist mir sehr häßlich abgemahlet worden.
Adelung-1793: Abmahlen (2) · Abmahlen (1)