Absonderlich

[109] Absonderlich, adj. et adv. was abgesondert werden kann, von andern abgesondert zu werden verdienet, und wirklich abgesondert ist, so wohl 1) in der eigentlichen Bedeutung, als auch 2) in der uneigentlichen, besonders in Rücksicht auf die verschiedenen Ursachen der Absonderung. (a) Für eigen, besonder. Dieses erfordert ein absonderliches Buch. Ein absonderliches Zimmer. (b) Für allein, einsam. Absonderlich wohnen, schlafen, essen. Mit einem absonderlich, (allein) reden. Welche Nothwendigkeit leget dir auf, die Zeit dermaßen absonderlich zu verschleißen, und in solcher Einsamkeit herum zu wandern? Opitz. (c) Für einzeln. Jemanden über einen absonderlichen Umstand befragen. Die absonderlichen Umstände erzählen. Insgemein und absonderlich. (d) Für vor andern, insonderheit. Dieß ist überall üblich, absonderlich aber in Franken. Alles wird jetzt theurer, absonderlich das Getreide. (e) Vorzüglich. Eine absonderliche Klugheit, Schönheit, Gnade. Ich bin ihnen absonderlich Dank schuldig. Es ist nichts absonderliches daran. (f) Seltsam, sonderbar. Ein absonderlicher Mensch.

Anm. In allen obigen Bedeutungen ist dieses Wort nur noch in einigen Kanzelleyen und den Oberdeutschen Mundarten üblich. In der anständigern Schreib- und Sprechart bedienet man sich dafür der Wörter besonder und besonders.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 109-110.
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