[109] † Absolviren, verb. reg. act. von dem Lat. absolvere. 1) Von der Schuld und Strafe eines Schuld gegebenen Verbrechens frey sprechen, los sprechen; im gerichtlichen Verstande. 2) Die Vergebung der Sünde im Beichtstuhle ankündigen; im kirchlichen Verstande. 3) Zu Ende, zu Stande bringen; in den niedrigen Sprecharten.