[143] Der Accêß, des -sses, plur. inusit. von dem Lat. Accessus; bey verschiedenen Gerichtshöfen und Collegiis, die Freyheit, Theil an ihren Verhandlungen zu nehmen, ohne ein förmliches Glied von ihnen zu seyn, der Zutritt; womit zuweilen die nächste Anwartschaft auf diejenige Stelle, welche in einem solchen Collegio am ersten erlediget wird, verbunden ist. Daher der Accessíst, des -en, plur. die -en, der einen solchen Zutritt hat.