[163] Die Acten, sing. car. eine aus dem Lateinischen Worte Acta gebildete Benennung, 1) aller öffentlichen Verhandlungen, welche schriftlich abgefasset worden. Besonders, 2) gerichtlich niedergeschriebener Gerichtshändel; und 3) in noch engerer Bedeutung, die von den streitenden Parteyen dem Gerichte übergebenen Streitschriften, im Gegensatze des Protocolles. 4) In der Schweiz sind Acten bedeckte Abzugsgräben auf dem Felde; aber da ist das Wort aus Aquaeductus zusammen gezogen.