[172] Der Advocāt, des -en, plur. die -en, eine Person, welche von der Obrigkeit angenommen ist, andere vor Gerichte zu vertreten, von dem Latein. Advocatus; im Oberdeutschen ehedem ein Fürsprach, Fürsprecher, in der Tyrolischen Landesordnung, ein Redner, in Liefland ein Rechtsfinder, im Hochdeutschen ein Anwalt, Sachwalter, (ehedem auch Sachführer), ein rechtlicher Beystand. Daher advociren, andere vor Gerichte vertreten; die Advocatūr, das Amt eines Advocaten; die Advocaten-Gebühren u.s.f.